Die durch die Erhöhung des
Hebesatzes von 43 % auf 45 % entstehenden Mehrausgaben gegenüber dem
Haushaltsansatz 2004 in Höhe von 468.496 € bei der Kreisumlage werden überplanmäßig
gemäß § 100 HGO bewilligt.
17.11.2004 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 3 - geändert beschlossen
Die durch die Erhöhung des Hebesatzes von 43 % auf 45 % entstehenden
Mehrausgaben gegenüber dem Haushaltsansatz 2004 in Höhe v
Die durch die Erhöhung des Hebesatzes von 43 % auf 45 %
entstehenden Mehrausgaben gegenüber dem Haushaltsansatz 2004 in Höhe von
468.496 € bei der Kreisumlage werden überplanmäßig gemäß § 100 HGO bewilligt.
Nach Erläuterung durch den Kämmerer und den Stellungnahmen der
Fraktionen wird über die Vorlage des Magistrats abgestimmt.