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16.11.2004 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 9 - zurückgestellt
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr
Die
Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit
uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der Revisions- und Treuhandgesellschaft
Main-Kinzig GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaftversehenen Jahresabschluss 2003 des
Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark fest und
erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr
2003 Entlastung.
Der Gewinn des Geschäftsfeldes
Abwasser i.H.v.
659.673,37 EUR
der Gewinn des
Geschäftsfeldes Abfall von i.H.v.
87.240,51 EUR
der Verlust des
Geschäftsfeldes Betriebshof i.H.v.
254.761,79 EUR
und der Gewinn des
Geschäftsfeldes Dienstleistungen i.H.v.
15.542,08 EUR
werden auf neue Rechnung
vorzutragen.
17.11.2004 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes
den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der Revisions- und
Treuhandgesellschaft Main-Kinzig GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaftversehenen Jahresabschluss 2003 des
Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark fest und erteilt
der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2003
Entlastung.
Der Gewinn des Geschäftsfeldes Abwasser
i.H.v.
659.673,37
EUR
der Gewinn des Geschäftsfeldes Abfall von
i.H.v.
87.240,51 EUR
der Verlust des Geschäftsfeldes
Betriebshof i.H.v.
254.761,79
EUR
und der Gewinn des Geschäftsfeldes
Dienstleistungen i.H.v.