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Tagesordnung - 48. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: 48. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Do, 30.06.2005 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Neuer Konzessionsvertrag mit HSE, 2005 - 2025 (Verfasser : Herbert Rupp)      
Ö 2  
Neuwahl der Ortsgerichtsschöffen der Ortsgerichte Rödermark I (Ober-Roden) und Rödermark II (Urberach) (Verfasser : Thomas Mörsdorf)      
Ö 3  
Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlagen "Frankfurter Straße" und Nieder-Röder Straße" im Baugebiet "Am Karnweg" (Verfasser : Thomas Mörsdorf)      
Ö 4  
Angebot für betreutes Wohnen a) Antrag der CDU-Fraktion b) Änderungsantrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen      
Ö 5  
Eckwertebeschluss 2006 (Verfasser : Hechler, Silvia)
Enthält Anlagen
VO/0072/05  
Ö 6  
Beschlussfassung über die Vereinsförderungsliste der Stadt Rödermark (Verfasser : Jäger, Hannelore)      
Ö 7  
Eigenbetrieb 'Entsorgung und Dienstleistung' (Verfasser : Rohmann, Werner)
VO/0043/05  
Ö 8  
Neufestsetzung der Grundstückspreise (Verfasser : Groh, Lucia)  
VO/0073/05  
Ö 9  
Straßeninvestitionsprogramm 2005 - 2008 der Stadt Rödermark Grundhafte Erneuerung der Odenwald- und Eisenbahnstraße weitere Straßenbauvorhaben (Verfasser : Herbert Rupp)      
Ö 10  
Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände zum Entwurf des Bebauungsplanes B 32 "An den Rennwiesen" (Verfasser : Richard Hampel)      
Ö 11  
Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes B 32 "An den Rennwiesen" (Verfasser : Richard Hampel)      
    29.06.2005 - Wirtschafts- und Bauausschuss
    Ö 5 - (offen)
   

 

 

   
    30.06.2005 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 11 - zurückgestellt
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Vorlage wird zurückgestellt und bleibt im Geschäftsgang.

 

   
    12.07.2005 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 14 - zurückgezogen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    28.09.2005 - Wirtschafts- und Bauausschuss
    Ö 2 - zurückgestellt
   
   
    29.09.2005 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 3 - zur Kenntnis genommen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    11.10.2005 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 7 - geändert beschlossen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Bebauungsplan B 32 „An den Ren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Bebauungsplan B 32 „An den Rennwiesen“ im Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997.

 

Grundlage dieses Beschlusses sind der Entwurf vom September 2004 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Anregungen der Verwaltung.

 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund durchgeführter Voruntersuchung als entbehrlich angesehen. (Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung)

 

Das Plangebiet (Teilplan A) liegt am westlichen Rand von Urberach, westlich der bestehenden Bebauung Nikolaus-Schwarzkopf-Straße, Rudolf-Diesel-Straße bzw. Adam-Opel-Straße. Nach Norden reicht es bis zur nördlichen Grenze der Wegeparzelle Flur 7 Nr. 245/1 etwa auf Höhe des bestehenden nördlichen Bebauungsrand.

Nach Süden reicht es bis zur Bahntrasse der Dreieichbahn.

Nach Westen reicht es – gemessen von der Adam-Opel-Straße – ca.330 m, erstreckt sich dann ca. 170 m nordwestlich der bestehenden Reihenhausbebauung Nr.13-17G, dann weiter nach Süden bis zu den Wegeparzellen Flur 7 Nr. 182 bzw. 158, ca. 300 bzw. 260 m westlich der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße gelegen bzw. bis zum Flurstück Flur 7 Nr. 144, ca. 210 m westlich der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße.

 

Darüber hinaus befinden sich Flächen zwischen der Bahntrasse und der Rodaustraße mit den Flurstücken Flur 7 Nr. 128 bis 136 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Teilplan A).

 

Ebenfalls im Geltungsbereich liegt das Flurstück Flur 7 Nr. 243/1 nördlich des Teilplanes A, ca. 120 m nordwestlich der bestehenden Bebauung gelegen.

 

Die genauen Abgrenzungen ergeben sich aus den nachfolgenden unmaßstäblichen Karten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilplan A

Textfeld:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilplan B

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt ohne weitere Aussprache über den Tagesordnungspunkt abstimmen:

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt ohne weitere Aussprache über den Tagesordnungspunkt abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, SPD, FDP

Ablehnung:                       Andere Liste/Die Grünen

Enthaltung:                      /

Ö 12  
Antrag der FDP-Fraktion betr.: Investoren für ehemaligen Telenormaparkplatz      
Ö 13  
Antrag der FDP-Fraktion betr.: Umstellung städtischer KFZ für Erdgasbetrieb      
Ö 14  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 15  
Mitteilungen und Anfragen