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Vorlage - VO/0043/05  

 
 
Betreff: Eigenbetrieb 'Entsorgung und Dienstleistung'
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/2
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Betriebskommission des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
30.06.2005 
48. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Vorberatung
12.07.2005 
34. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2001 wurde der Eigenbetrieb ‚Entsorgung und Dienstleistung’ der Stadt Rödermark gebildet. In dem genannten Beschluss legte die Stadtverordnetenversammlung u.a. fest:

 

4.                 Nach drei Jahren Überprüfung der neuen Organisationsform und gegebenenfalls Rückübertragung in den Fachbereich.

5.       Nach drei Jahren Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Öffnung zu Markt,          Konkurrenzfähigkeit muss gewährleistet sein.

 

Auf der Grundlage dieser Festlegungen der Stadtverordnetenversammlung beauftragte der Magistrat am 19.01.2005 die FEDERAS Beratung Deutschland AG, Düsseldorf, mit der Durchführung einer Untersuchung des Eigenbetriebes. Die Auftragserteilung durch den Magistrat enthielt die konkrete Festlegung, dass die Überprüfung so angelegt sein soll, dass zunächst eine Untersuchung der Wirtschaftlichkeit erfolgt – Ziffer 5 -. Daraus folgend sollen Aussagen zur Organisationsform des Eigenbetriebes – Ziffer 4 – unter Berücksichtigung möglicher privatwirtschaftlicher Betriebsformen und eventuell möglichen Optimierungsmaßnahmen getroffen werden.

 

Nach der Auswertung der in einer umfassenden Erhebung gewonnen Daten und Fakten liegt nunmehr das Gutachten der FEDERAS AG vor, das die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Betriebsform des Kommunalen Eigenbetriebes ‚Entsorgung und Dienstleistung’ zum Gegenstand hat.

 

Die wichtigsten Feststellungen des Gutachtens sind:

 

Ø      Der Eigenbetrieb „Entsorgung und Dienstleistung“ arbeitet wirtschaftlich. Allein die rechnerische Gegenüberstellung der Zahlen vor Gründung des Eigenbetriebs aus dem Jahre 2001 und die Zahlen des Wirtschaftsplanes 2005 weist für die Stadt Rödermark bei unverändertem Aufgabenspektrum der ausgegliederten Bereiche einen Kostenvorteil von rd. 538.000 EUR aus. Zudem kann sich der Eigenbetrieb durch weitere optimierende Maßnahmen in der Wirtschaftlichkeit seiner Aufgabenerledigung noch weiter positiv entwickeln.

 

Ø      Eine Rückführung der ausgegliederten Bereiche in den städtischen Haushalt ist nicht zu empfehlen. Die durch die Rückübertragung entstehenden Belastungen für den städtischen Haushalt wären enorm (Abschreibungen Baubetriebshof, nach den Anforderungen des Neuen Kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystem zu bildende Rückstellungen, Zinsbelastungen aus Krediten, Einnahmeausfall bei der Verwaltungskostenerstattung). Zudem besteht aufgrund der durch die Veränderung der Organisationsstruktur nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit des Eigenbetriebs kein Handlungszwang. Eine Rückführung der (Teil-)Bereiche käme im Rahmen der angestrebten Verwaltungsverschlankung und Entwicklung zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen einem Schritt in die Vergangenheit gleich.

 

Ø      Die Gründung einer Eigengesellschaft kann aufgrund der steuerlichen Mehrbelastungen nicht empfohlen werden. Zu einer Änderung der derzeitigen Rechts- und Organisationsform wird kein Anlass gesehen, weswegen die Rechtsform Eigenbetrieb in jedem Fall beibehalten werden sollte.

 

Ø      Die Öffnung von Geschäftsfeldern des Eigenbetriebs zum Markt ist nach den gesetzlichen Vorschriften zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen (§§ 121 ff. HGO) zu beurteilen. Der Tätigkeit am Markt sind hier enge Grenzen gesetzt. Eine Erweiterung der Geschäftsfelder auf privatwirtschaftliche Tätigkeiten wird deshalb nicht empfohlen.

 

Ø      Der Eigenbetrieb Entsorgung und Dienstleistung hat seine Wirtschaftlichkeit seit seiner Gründung unter Beweis gestellt. Die Konkurrenzfähigkeit ist jeweils für die einzelnen Geschäftsfelder gesondert zu betrachten. Dabei richtet sich die Wirtschaftlichkeit von hoheitlichen Aufgaben nach Richtwerten von Einrichtungen vergleichbarer Größenordnung bzw. Empfehlungen von besonderen Institutionen (z.B. Rechnungshöfe, Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall -DWA-, KGSt). Leistungen des Geschäftsfeldes Betriebshof müssen sich an vergleichbaren Preisen aus der freien Wirtschaft orientieren. Hierbei sind aber neben der Verkehrssicherungspflicht, der Beseitigung von besonderen Notsituationen auch die „soziale Funktion“ der Stadt als Arbeitgeber zu berücksichtigen. Insofern ist politisch festzulegen, in welcher Bandbreite Entgelte für städtische Leistungen von denen der Privatwirtschaft abweichen dürfen. Zudem wirken sich das „Korsett“ des geltenden Besoldungs- und Tarifrechts und der hierbei eingeschränkte Einfluss auf die Personalpolitik des Eigenbetriebs im Leistungsvergleich mit privaten Anbietern am Markt nachteilig aus.

 

Aufgrund dieser Feststellungen besteht keine Veranlassung, eine Änderung der Organisationsform des Eigenbetriebes anzustreben oder die Rückführung von (Teil)Aufgaben in die städtische Verwaltung in die Wege zu leiten.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Das Ergebnis der durch die FEDERAS Beratung Deutschland AG, Düsseldorf, vorgenommenen Begutachtung des Eigenbetriebes ‚Entsorgung und Dienstleistung’ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Betriebsform eines Eigenbetriebes nach dem Hessischen Eigenbetriebsgesetz wird mit den bisherigen Aufgabenfeldern in vollem Umfang beibehalten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein