Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das Gebiet des
Stadtteiles Waldacker eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch vom 27.
August 1997 gemäß beiliegendem Entwurf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
05.05.2004 - Wirtschafts- und Bauausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das Gebiet des
Stadtteiles Waldacker eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch vom 27.
August 1997 gemäß beiliegendem Entwurf.
06.05.2004 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das Gebiet des
Stadtteiles Waldacker eine Veränderungssperre nach § 14 Baugeset
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das Gebiet des
Stadtteiles Waldacker eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch vom 27.
August 1997 gemäß beiliegendem Entwurf.
ALLRIS® Standardtext Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:7
Ablehnung:-
Enthaltung:-
18.05.2004 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das Gebiet des
Stadtteiles Waldacker eine Veränderungssperre nach § 14 Baugeset
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das Gebiet des
Stadtteiles Waldacker eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch vom 27.
August 1997 gemäß beiliegendem Entwurf.