Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2
Baugesetzbuch (BauGB) vom 27. August 1997 die Ergänzung und Änderung der
Bebauungspläne
-A 1.1 „Waldacker Mitte“
-A 2.1 „Waldacker Süd“
-A 3.1 „Wingertstraße/Kappenwald“.
Die Geltungsbereiche umfassen die bebaute Ortslage des
Stadtteiles Waldacker.
Ziel der Planung ist eine gegenüber dem derzeitigen
Rechtszustand reduzierte Ausnutzbarkeit der Grundstücke relativ zur Grundstücksgröße
und absolut bezüglich der Höhenentwicklung von baulichen Anlagen. Dabei sollen
auch Festsetzungen bezüglich der Baugestaltung, z. B. Dachformen, geprüft
werden.
Die ausgewiesenen Mischgebiete sollen dahingehend überprüft
werden, ob die darin bisher auch zulässige gewerbliche Nutzung aufgegeben
werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
05.05.2004 - Wirtschafts- und Bauausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2
Baugesetzbuch (BauGB) vom 27. August 1997 die Ergänzung und Änderung der
Bebauungspläne
-A 1.1 „Waldacker Mitte“
-A 2.1 „Waldacker Süd“
-A 3.1 „Wingertstraße/Kappenwald“.
Die Geltungsbereiche umfassen die bebaute Ortslage des
Stadtteiles Waldacker.
Ziel der Planung ist eine gegenüber dem derzeitigen
Rechtszustand reduzierte Ausnutzbarkeit der Grundstücke relativ zur
Grundstücksgröße und absolut bezüglich der Höhenentwicklung von baulichen
Anlagen. Dabei sollen auch Festsetzungen bezüglich der Baugestaltung, z. B.
Dachformen, geprüft werden.
Die ausgewiesenen Mischgebiete sollen dahingehend überprüft
werden, ob die darin bisher auch zulässige gewerbliche Nutzung aufgegeben
werden kann.
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Beschlussfassung
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Beschlussfassung.
06.05.2004 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 27
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2
Baugesetzbuch (BauGB) vom 27. August 1997 die Ergänzung und Änderung der
Bebauungspläne
-A 1.1 „Waldacker Mitte“
-A 2.1 „Waldacker Süd“
-A 3.1 „Wingertstraße/Kappenwald“.
Die Geltungsbereiche umfassen die bebaute Ortslage des
Stadtteiles Waldacker.
Ziel der Planung ist eine gegenüber dem derzeitigen
Rechtszustand reduzierte Ausnutzbarkeit der Grundstücke relativ zur
Grundstücksgröße und absolut bezüglich der Höhenentwicklung von baulichen
Anlagen. Dabei sollen auch Festsetzungen bezüglich der Baugestaltung, z. B.
Dachformen, geprüft werden.
Die ausgewiesenen Mischgebiete sollen dahingehend überprüft
werden, ob die darin bisher auch zulässige gewerbliche Nutzung aufgegeben
werden kann.
ALLRIS® Standardtext Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:7
Ablehnung:-
Enthaltung:-
18.05.2004 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 27
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2
Baugesetzbuch (BauGB) vom 27. August 1997 die Ergänzung und Änderung der
Bebauungspläne
-A 1.1 „Waldacker Mitte“
-A 2.1 „Waldacker Süd“
-A 3.1 „Wingertstraße/Kappenwald“.
Die Geltungsbereiche umfassen die bebaute Ortslage des
Stadtteiles Waldacker.
Ziel der Planung ist eine gegenüber dem derzeitigen
Rechtszustand reduzierte Ausnutzbarkeit der Grundstücke relativ zur
Grundstücksgröße und absolut bezüglich der Höhenentwicklung von baulichen
Anlagen. Dabei sollen auch Festsetzungen bezüglich der Baugestaltung, z. B.
Dachformen, geprüft werden.
Die ausgewiesenen Mischgebiete sollen dahingehend überprüft
werden, ob die darin bisher auch zulässige gewerbliche Nutzung aufgegeben
werden kann.