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Tagesordnung - 21. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses  

 
 
Bezeichnung: 21. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses
Gremium: Wirtschafts- und Bauausschuss
Datum: Mi, 05.05.2004 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
"Grüne Mitte Rödermark" Vorstellung des Entwicklungskonzeptes      
Ö 2  
Bebauungsplan A 48 "südlich des Alten Seeweges" Vorstellung des Erschließungkonzeptes      
Ö 3  
Beschlussfassung über die vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes B 23 "Östlich der Ober-Rodener Straße" im Rahmen des Ergänzenden Verfahrens nach § 215 BauGB      
Ö 4  
Bebauungsplan B 23 "Östlich der Ober-Rodener Straße" im Stadtteil Urberach - Satzungsbeschluss -      
Ö 5  
Ergänzungen und Änderungen der Bebauungspläne im Stadtteil Waldacker  
Enthält Anlagen
VO/0085/04  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27. August 1997 die Ergänzung und Änderung der Bebauungspläne

-                      A 1.1 „Waldacker Mitte“

-                      A 2.1 „Waldacker Süd“

-                      A 3.1 „Wingertstraße/Kappenwald“.

 

Die Geltungsbereiche umfassen die bebaute Ortslage des Stadtteiles Waldacker.

 

Ziel der Planung ist eine gegenüber dem derzeitigen Rechtszustand reduzierte Ausnutzbarkeit der Grundstücke relativ zur Grundstücksgröße und absolut bezüglich der Höhenentwicklung von baulichen Anlagen. Dabei sollen auch Festsetzungen bezüglich der Baugestaltung, z. B. Dachformen, geprüft werden.

Die ausgewiesenen Mischgebiete sollen dahingehend überprüft werden, ob die darin bisher auch zulässige gewerbliche Nutzung aufgegeben werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    05.05.2004 - Wirtschafts- und Bauausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27. August 1997 die Ergänzung und Änderung der Bebauungspläne

-                      A 1.1 „Waldacker Mitte“

-                      A 2.1 „Waldacker Süd“

-                      A 3.1 „Wingertstraße/Kappenwald“.

 

Die Geltungsbereiche umfassen die bebaute Ortslage des Stadtteiles Waldacker.

 

Ziel der Planung ist eine gegenüber dem derzeitigen Rechtszustand reduzierte Ausnutzbarkeit der Grundstücke relativ zur Grundstücksgröße und absolut bezüglich der Höhenentwicklung von baulichen Anlagen. Dabei sollen auch Festsetzungen bezüglich der Baugestaltung, z. B. Dachformen, geprüft werden.

Die ausgewiesenen Mischgebiete sollen dahingehend überprüft werden, ob die darin bisher auch zulässige gewerbliche Nutzung aufgegeben werden kann.

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Beschlussfassung

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Beschlussfassung.

   
    06.05.2004 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27. August 1997 die Ergänzung und Änderung der Bebauungspläne

-                     A 1.1 „Waldacker Mitte“

-                     A 2.1 „Waldacker Süd“

-                     A 3.1 „Wingertstraße/Kappenwald“.

 

Die Geltungsbereiche umfassen die bebaute Ortslage des Stadtteiles Waldacker.

 

Ziel der Planung ist eine gegenüber dem derzeitigen Rechtszustand reduzierte Ausnutzbarkeit der Grundstücke relativ zur Grundstücksgröße und absolut bezüglich der Höhenentwicklung von baulichen Anlagen. Dabei sollen auch Festsetzungen bezüglich der Baugestaltung, z. B. Dachformen, geprüft werden.

Die ausgewiesenen Mischgebiete sollen dahingehend überprüft werden, ob die darin bisher auch zulässige gewerbliche Nutzung aufgegeben werden kann.

 

ALLRIS® Standardtext Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 7

Ablehnung:    -

Enthaltung:   -

   
    18.05.2004 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27. August 1997 die Ergänzung und Änderung der Bebauungspläne

-                      A 1.1 „Waldacker Mitte“

-                      A 2.1 „Waldacker Süd“

-                      A 3.1 „Wingertstraße/Kappenwald“.

 

Die Geltungsbereiche umfassen die bebaute Ortslage des Stadtteiles Waldacker.

 

Ziel der Planung ist eine gegenüber dem derzeitigen Rechtszustand reduzierte Ausnutzbarkeit der Grundstücke relativ zur Grundstücksgröße und absolut bezüglich der Höhenentwicklung von baulichen Anlagen. Dabei sollen auch Festsetzungen bezüglich der Baugestaltung, z. B. Dachformen, geprüft werden.

Die ausgewiesenen Mischgebiete sollen dahingehend überprüft werden, ob die darin bisher auch zulässige gewerbliche Nutzung aufgegeben werden kann.

 

ALLRIS® Standardtext Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:        einstimmig zugestimmt

 

Zustimmung:                         CDU, SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                            /

Enthaltung:                            /

Ö 6  
Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Stadtteiles Waldacker  
Enthält Anlagen
VO/0086/04  
Ö 7  
Revitalisierung Hallenbad      
Ö 8  
Antrag der FDP-Fraktion betr.: Stadtplanerischer Wettbewerb zur Gestaltung des Innerstadtbereichs von Ober-Roden      
Ö 9  
Antrag der CDU - Fraktion betr.: Bahnhofsvorplatz Ober-Roden      
Ö 10  
Einschlägige Punkte zur Stadtverordnetenversammlung      
Ö 11  
Mitteilungen und Anfragen