Punkte 1., 2. und 3.:
1. Für die Beteiligung an der Berufsakademie
Rhein-Main werden 250.000 € entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zur
Verfügung gestellt.
2. Die Stadt Rödermark übernimmt von der Dietz
Holding AG die Stammeinlage der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH. Sie
übernimmt weiterhin für den verbleibenden Betrag der in Ziffer 1
bereitgestellten Summe abzüglich Erwerbskosten Kommanditanteile an der
Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG.
3. Die GmbH-Satzung und die Satzung der GmbH
& Co. KG wird entsprechend dem beigefügten Satzungsentwurf angepasst.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU,
SPD, Andere Liste/Die Grünen
Ablehnung: /
Enthaltung: FDP
Punkte 4. und 5.
4. An der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs
GmbH können sich Kreis und Kommunen direkt oder indirekt über
Tochtergesellschaften als Mitgesellschafter beteiligen. Die Beteiligung dieser
Mitgesellschafter ist insgesamt auf maximal 49% der Gesellschaftsanteile
begrenzt.
5. An der Berufsakademie Rhein-Main GmbH &
Co. KG können sich Kreis und Kommunen sowie private Investoren als Kommanditisten
mit Einlagen in beliebiger Höhe beteiligen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU,
Andere Liste/Die Grünen, FDP
Ablehnung: /
Enthaltung: SPD
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum Punkt 6.:
Der Text: “ der den Bestimmungen des Gemeindewirtschaftsrechts
unterliegt” entfällt.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt
Zustimmung: FDP
Ablehnung: CDU,
SPD, andere Liste/Die Grünen
Enthaltung: /
Es folgt die Verlesung des Magistrats-Beschlussvorschlages:
Punkt 6.:
6. Für die Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs
GmbH und die Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG wird jeweils ein
Aufsichtsrat eingerichtet. Jeder Kommanditist, der den Bestimmungen des
Gemeindewirtschaftsrechtes unterliegt, erhält entsprechend seinem Anteil an der
Gesellschaft Sitze im Aufsichtsrat, mindestens jedoch einen Sitz.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit
angenommen
Zustimmung: CDU,
Andere Liste/Die Grünen
Ablehnung: FDP
Enthaltung: SPD
Punkt 7.:
7. Eine Nachschusspflicht zur Defizitabdeckung
der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG wird von der Stadt Rödermark
nicht übernommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU,
Andere Liste/Die Grünen, FDP
Ablehnung: /
Enthaltung: SPD
Punkt 8.:
8. Der beigefügte Wirtschaftsplan für die BA wird
zur Kenntnis genommen.
Punkt 9:
9. Die IC-Rödermark AG wird zum nächstmöglichen
Zeitpunkt gegründet. Sie wird mit der BA ihren Betrieb im ehemaligen
TENNOVIS-Schulungszentrum aufnehmen und dort das Innovations- und
Gründerzentrum betreiben. Die notwendigen Räume werden von der IC-Rödermark AG
an die BA vermietet.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit
angenommen
Zustimmung: CDU,
Andere Liste/Die Grünen, FDP
Ablehnung: SPD
Enthaltung: /
Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher verliest nunmehr den Text
des Änderungsantrages der FDP zu Punkt
10 wie folgt:
Der Unternehmensgegenstand in der Satzung der IC Rödermark AG wird um die
Aufgabe: Geschäftsführung für die BA Rödermark, ergänzt.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt
Zustimmung: FDP
Ablehnung: CDU,
SPD, Andere Liste/Die Grünen
Enthaltung: /
Punkt 10 (der Magistratsvorlage):
10. Zwischen der IC-Rödermark AG und der
Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag
abgeschlossen, in dem die IC-Rödermark AG die Geschäftsbesorgung übernimmt. Der
Unternehmensgegenstand in der Satzung der IC-Rödermark AG wird um die Aufgabe "Geschäftsführung
für Unternehmen, an denen die Stadt Rödermark beteiligt ist" ergänzt.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit
angenommen
Zustimmung: CDU,
Andere Liste/Die Grünen,
Ablehnung: SPD,
FDP
Enthaltung: /
Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher verliest
nunmehr den Teil des Änderungsantrages der Fraktion der Anderen Liste/die
Grünen, der als Punkt 11 in den Beschluss aufgenommen werden soll:
11.
Der Stadtverordnetenversammlung ist ein jährlicher Bericht zur Berufsakademie
vorzulegen aus dem unter anderem hervorgeht:
-
Entwicklung der
Studentenzahlen und der kooperierenden Betriebe
-
Kostenentwicklung
-
Beteiligung von
Mitgesellschaftern und Kommanditisten
-
Synergieeffekte
zwischen IC Rödermark und Betriebsakademie
-
Darstellung des
strategischen Controllings
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU,
SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP
Ablehnung: /
Enthaltung: /
Der stellvertretende
Stadtverordnetenvorsteher verliest sodann den Text der geänderten Passage des
Änderungsantrages der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen, der in Abstimmung
sich in der antragstellenden Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen mit der
CDU-Fraktion als Punkt 12 in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden soll,
wie folgt:
12.
Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt den Mitgliedern des Aufsichtsrates
darauf hinzuwirken, dass die Gesellschaften sowie alle mit ihr inhaltlich
verbundenen Miet- und Nutzungsverträge so zu gestalten sind, das es möglich
ist, sie während der ersten 3 Betriebsjahre mit einer kurzen Frist aufzulösen
bzw. zu kündigen. Für den Zeitraum danach können mehrjährige unkündbare
Betriebszeiten vereinbart werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU,
SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP
Ablehnung: /
Enthaltung: /
Damit lautet der
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Tagesordnungspunkt 10 in der
Endfassung wie folgt:
1. Für die Beteiligung an der Berufsakademie
Rhein-Main werden 250.000 € entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zur
Verfügung gestellt.
2. Die Stadt Rödermark übernimmt von der Dietz
Holding AG die Stammeinlage der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH. Sie
übernimmt weiterhin für den verbleibenden Betrag der in Ziffer 1
bereitgestellten Summe abzüglich Erwerbskosten Kommanditanteile an der
Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG.
3. Die GmbH-Satzung und die Satzung der GmbH
& Co. KG wird entsprechend dem beigefügten Satzungsentwurf angepasst.
4. An
der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH können sich Kreis und Kommunen
direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften als Mitgesellschafter
beteiligen. Die Beteiligung dieser Mitgesellschafter ist insgesamt auf maximal
49% der Gesellschaftsanteile begrenzt.
5. An der
Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG können sich Kreis und Kommunen
sowie private Investoren als Kommanditisten mit Einlagen in beliebiger Höhe
beteiligen.
6. Für die Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs
GmbH und die Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG wird jeweils ein
Aufsichtsrat eingerichtet. Jeder Kommanditist, der den Bestimmungen des
Gemeindewirtschaftsrechtes unterliegt, erhält entsprechend seinem Anteil an der
Gesellschaft Sitze im Aufsichtsrat, mindestens jedoch einen Sitz.
7. Eine Nachschusspflicht zur Defizitabdeckung
der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG wird von der Stadt Rödermark
nicht übernommen.
8. Der beigefügte Wirtschaftsplan für die BA wird
zur Kenntnis genommen.
9. Die
IC-Rödermark AG wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gegründet. Sie wird mit der
BA ihren Betrieb im ehemaligen TENNOVIS-Schulungszentrum aufnehmen und dort das
Innovations- und Gründerzentrum betreiben. Die notwendigen Räume werden von der
IC-Rödermark AG an die BA vermietet.
10.
Zwischen der
IC-Rödermark AG und der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH wird ein
Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen, in dem die IC-Rödermark AG die
Geschäftsbesorgung übernimmt. Der Unternehmensgegenstand in der Satzung der
IC-Rödermark AG wird um die Aufgabe "Geschäftsführung für Unternehmen, an
denen die Stadt Rödermark beteiligt ist" ergänzt.
11. Der Stadtverordnetenversammlung ist ein
jährlicher Bericht zur Berufsakademie vorzulegen aus dem unter anderem
hervorgeht:
-
Entwicklung der Studentenzahlen
und der kooperierenden Betriebe
-
Kostenentwicklung
-
Beteiligung von
Mitgesellschaftern und Kommanditisten
-
Synergieeffekte
zwischen IC Rödermark und Betriebsakademie
-
Darstellung des
strategischen Controllings
12.
Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt den Mitgliedern des Aufsichtsrates
darauf hinzuwirken, dass die Gesellschaften sowie alle mit ihr inhaltlich
verbundenen Miet- und Nutzungsverträge so zu gestalten sind, das es möglich
ist, sie während der ersten 3 Betriebsjahre mit einer kurzen Frist aufzulösen
bzw. zu kündigen. Für den Zeitraum danach können mehrjährige unkündbare
Betriebszeiten vereinbart werden.