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Auszug - Anfragen gem. § 26 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
16. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.10.2002 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Wortprotokoll

3

3.1                 Anfrage der SPD-Fraktion

betr.: Illegale Bauwerke “Am Eichenbühl”

 

Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher verliest die Anfrage wie folgt:

 

Im Landschaftsschutzgebiet “Am Eichenbühl” wurden vor einigen Jahren illegale Bauwerke errichtet.

In der Stadtverordnetenversammlung vom 28.05.2002 hat der Magistrat berichtet, dass eine entsprechende Beschwerde an die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Offenbach weitergeleitet wurde und dieser eine vollständige Bestandserfassung illegaler Bauwerke durchführt.

 

Wir fragen deshalb:

 

1.                 Wie viele illegale Bauwerke wurden gefunden?

2.                 Welche Verfahrensschritte wurden von der Bauaufsichtsbehörde eingeleitet?

3.                 Wurden bereits illegale Bauwerke abgerissen, wenn ja, wie viele?

4.                 Wann ist mit einer vollständigen Räumung des Geländes “Am Eichenbühl” zu rechnen?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Laut Auskunft des Kreises Offenbach, Fachdienst Bauaufsicht, sowie des Fachdienstes Umwelt, Untere Naturschutzbehörde, wurden folgende illegale Vorhaben festgestellt:

 

1. im Bereich des Bebauungsplans B 18 “Südlich Eichenbühl” in der festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaftssukzession: 7 Vorhaben,

 

2. außerhalb des Bebauungsplangebiets: 11 Vorhaben. Bei diesen Bauten handelt es sich um 7 illegale Nutzungen im Bereich südlich des Baugebiets “Eichenbühl”, sowie 4 Vorhaben östlich des Baugebiets “Am Hallhüttenweg”.

 

In allen Fällen ist ein Anhörungsschreiben ergangen. Ordnungsbescheide wurden noch nicht erteilt, da die Eigentümer und Pächter teilweise eine Beseitigung der baulichen Anlagen und teilweise den Abschluss eines Abräumvertrages in Aussicht gestellt haben.

 

Ein Termin über die vollständige Räumung der illegal genutzten Grundstücke kann nicht benannt werden.

 

 

3.2                 Anfrage der Fraktion Andere Liste/Die Grünen

betr.: IC Rödermark

 

Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher verliest die Anfrage, die Bürgermeister Punkt für Punkt beantwortet.

 

1.                Wie ist der Stand zur Gründung und zum betrieb des IC Rödermark (Technologie- und Gründerzentrum)?

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.04.2002 wurde die Gründung der IC Rödermark AG sowie eine Anpassung der Satzung und Weiterleitung eines Umbau- und Renovierungskostenzuschusses des Vermieters in Höhe von 511.292 € beschlossen.

 

Bis heute wurde die Gründung der IC Rödermark AG noch nicht durchgeführt, da entgegen einem bestehenden Mietvertrag die Eigentümerin Firma König Immobilien die Räume für das Gründerzentrum noch nicht der Stadt übergeben hat. Das Grundstück wurde zwischenzeitlich, wie in der Sitzung am 28. Mai 2002 mitgeteilt, an die Firma First Step Consulting GmbH in Gernsheim weiter veräußert. Das Unternehmen hat zwar erklärt in die bestehenden Mietverträge einzutreten, eine Übergabe des Objektes ist jedoch bis heute nicht erfolgt, so dass die vorgesehene Eröffnung zum 01.09.2002 nicht stattfinden konnte.

 

Es ist nunmehr vorgesehen, für das Technologie- und Gründerzentrum und die Berufsakademie gemeinsam einen Teil des ehemaligen Tenovis-Schulungszentrums zu nutzen (siehe Vorlage Nr. 197/2 der Stadtverordnetenversammlung am 22.10.2002). Es stehen dort voraussichtlich 600-800 qm Nutzfläche zur Verfügung, die zumindest am Anfang von Technologie- und Gründerzentrum und Berufsakademie gemeinsam genutzt und von der IC Rödermark AG verwaltet werden können. So bald der entsprechende Stadtverordnetenbeschluss gefasst ist und die Mietverträge unterzeichnet wurden, wird die notarielle Gründung der IC Rödermark AG erfolgen. Es ist vorgesehen, im November mit Umbau- und Renovierungsarbeiten zu beginnen, so dass spätestens ab Januar die Räume genutzt werden können. Ab diesem Zeitpunkt wird auch der Bildungsträger TESO AG, der für das Arbeitsamt Telearbeitskräfte ausbildet, in diese Einrichtung einziehen.

 

Darüber hinaus war der Wirtschaftsförderung wichtig, weiter einen intensiven Kontakt zu den Unternehmen, die sich für das Technologie- und Gründerzentrum beworben hatten, beizubehalten und diese zu unterstützen. Es wurden deshalb weitere Räume für diese Firmen und neue Gründerfirmen mit einer Betreuung durch die Wirtschaftsförderung gesucht.

 

Nach den derzeit laufenden Verhandlungen wird voraussichtlich ein Gebäude beim Best-Western-Parkhotel mit Büroräumen für Gründerfirmen unter dem Label “IC Business-Center Parkhotel” genutzt werden können. Die Vermietung der Räume erfolgt mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung direkt durch den Eigentümer. Die intensive Betreuung der Firmen erfolgt durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Rödermark.

 

2.       Welche sachlichen und personellen Ressourcen wurden bisher eingesetzt?

 

Für das Innovations- und Gründerzentrum wurde in Zusammenarbeit mit dem Steinbeisinstitut ein Konzept entwickelt und die Umsetzung in unserem Hause intensiv vorbereitet. Die Arbeiten laufen intensiv seit 1999. Insbesondere seit dem Jahr 2000 wurden für Konzeptionierung und Verhandlungen zum Mietvertrag sowie für Werbung erhebliche Personalressourcen eingesetzt. Eine genaue Abgrenzung zu den restlichen Aufgaben der Wirtschaftsförderung ist im Nachhinein jedoch nicht möglich.

 

Auf Grund des Wirtschaftsförderungskonzeptes wurden auch umfangreiche Aktivitäten zur Bindung örtlicher Unternehmen und zur Ansiedlung neuer Unternehmen durchgeführt.

 

3.       Wie hoch sind die bisher aufgewendeten Kosten?

 

Zum Bereich der Sachkosten ist festzustellen, dass bisher für Beratungs- und Architektenleistungen zur Planung des Ausbaues der Gebäude auf dem Boschgelände und für Werbemaßnahmen rund 20.000 € aufgewendet wurden.

 

4.      Wann kann realistischerweise mit der “Eröffnung” des IC Rödermark gerechnet werden?

 

Sollten die Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer des ehemaligen TENOVIS-Schulungszentrums positiv verlaufen und dem Konzept für die Verbindung der IC Rödermark AG und der Berufsakademie zugestimmt werden ist davon auszugehen, dass zum 01. Januar 2003 Räume betriebsfertig zur Verfügung stehen.

 

Noch im Herbst dieses Jahres werden Unternehmen in das Objekt “IC Businesscenter Parkhotel” einziehen.

 

 

3.3                 Anfrage der FDP-Fraktion

betr.: Müllvermeidung und Gemarkungsputz

 

Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher verliest die Anfrage wie folgt:

 

1.      Wann ist mit dem vom Magistrat vorzulegenden Konzept der Müllvermeidung zu rechnen?

2.      Hat der Magistrat der Stadt Rödermark einen Verein oder eine sonstige Gruppierung gefunden, der bzw. die sich für den Gemarkungsputz verantwortlich zeigen möchte?

3.      Wenn nein: was hat der Magistrat getan, um einen Partner für den Gemarkungsputz zu finden?

5.                 Existiert ein Termin für den Gemarkungsputz? Wenn, ja welcher?

 

Die Anfrage wird von Bürgermeister Maurer wie folgt beantwortet:

 

Konzeptionell ist vorgesehen, dass wir folgendes tun:

 

¨             Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit in der örtlichen Presse, Plakataktionen zur Information der Bürgerinnen und Bürger über die vielfältigen Möglichkeiten der Müllvermeidung bzw. –trennung.

 

¨             Den Kontakt mit Schulen und Kindergärten intensivieren zur frühzeitigen Aufklärung durch Erziehungspersonal. Einbinden der Aktion “Römkids”.

 

¨             Konkrete nachweisbare Verfehlungen, wie z.B. illegale Ablagerungen von Abfällen (durch Zeugen oder vorliegenden Adressen der Verursacher unterstützt) im erhöhten Maße verfolgen. Die Kosten für den Aufwand der Beseitigung werden in Rechnung gestellt. Das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zum Thema “Müll” sensibilisieren nach dem Motto “Rote Karte dem Müllsünder”.

 

Wie dem Fragesteller bereits mehrfach mündlich mitgeteilt wurde, übernimmt die Organisation des diesjährigen Gemarkungsputzes der Eigenbetrieb Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark.

 

Die Vereine wurden schriftlich aufgefordert, sich am Gemarkungsputz am 9.11.2002 zu beteiligen.

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Kern wird von Bürgermeister Maurer beantwortet.

 

3.4                 Anfrage der FDP-Fraktion

betr.: Häfnerplatz

 

Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher verliest die Anfrage wie folgt:

 

1.      Wann ist mit einem Baubeginn des Areals Häfnerplatz zu rechnen?

2.      Was passiert mit dem Anspardarlehen, das dem Investor zur Verfügung gestellt werden soll, wenn dieses nicht wie bis zum 31.12.2002 abgerufen wird.

Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher gratuliert dem Stadtverordneten Werner Wunderlich im Namen aller zu seinem heutigen Geburtstag.

 

 

Die am 12.08.2002 abgeschlossenen Grundstückskaufverträge beinhalten eine klare diesbezügliche Regelung.

 

Innerhalb von 3 Monaten ab Vertragsabschluss sind die erforderlichen Bauanträge vollständig bei den zuständigen Behörden einzureichen und dafür Sorge zu tragen, dass etwaige Beanstandungen der Behörde unverzüglich behoben werden. Des weiteren haben sich die Käufer verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen (für die Kelterscheune) bzw. innerhalb von 3 Monaten (für die Wohn- und Geschäftshäuser) nach grundbuchlichem Eigentumsübergang und Erteilung einer wirksamen Baugenehmigung die Baumaßnahme zu beginnen und diese innerhalb von 24 Monaten ab Baubeginn abzuschließen.

 

Beide Käufer, sowohl die Rheinische Grundbesitz als auch die Dietz Holding AG, haben ihre Vorgaben bisher erfüllt. Die Bauanträge wurden – und dies hat uns das Kreisbauamt Offenbach bestätigt – eingereicht.

 

Das Darlehen wurde bereits an die Stadt Rödermark ausgezahlt.

 

Die Stadt Rödermark wird dieses Darlehen nach Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen zu gleichen Konditionen an den Investor Dietz Holding AG weitergeben.

 

Die Verwendung des Darlehens muss bis Ende 2004 gegenüber dem Land Hessen belegt werden.

 

Zusatzfragen des Stadtverordneten Schultheis werden durch Bürgermeister Maurer beantwortet.