Bürgerinformationssystem
3.1
Anfrage
der SPD-Fraktion betr.: Illegale Bauwerke “Am Eichenbühl” Der stellvertretende
Stadtverordnetenvorsteher verliest die Anfrage wie folgt: Im Landschaftsschutzgebiet “Am Eichenbühl” wurden vor einigen Jahren
illegale Bauwerke errichtet. In der Stadtverordnetenversammlung vom 28.05.2002 hat der Magistrat
berichtet, dass eine entsprechende Beschwerde an die Bauaufsichtsbehörde des
Kreises Offenbach weitergeleitet wurde und dieser eine vollständige
Bestandserfassung illegaler Bauwerke durchführt. Wir fragen deshalb: 1.
Wie viele illegale Bauwerke wurden gefunden? 2.
Welche Verfahrensschritte wurden von der Bauaufsichtsbehörde eingeleitet? 3.
Wurden bereits illegale Bauwerke abgerissen, wenn ja, wie viele? 4.
Wann
ist mit einer vollständigen Räumung des Geländes “Am Eichenbühl” zu rechnen? Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt: Laut Auskunft des Kreises Offenbach,
Fachdienst Bauaufsicht, sowie des Fachdienstes Umwelt, Untere
Naturschutzbehörde, wurden folgende illegale Vorhaben festgestellt: 1.
im Bereich des Bebauungsplans B 18 “Südlich Eichenbühl” in der festgesetzten
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaftssukzession: 7 Vorhaben, 2.
außerhalb des Bebauungsplangebiets: 11 Vorhaben. Bei diesen Bauten handelt es
sich um 7 illegale Nutzungen im Bereich südlich des Baugebiets “Eichenbühl”,
sowie 4 Vorhaben östlich des Baugebiets “Am Hallhüttenweg”. In allen Fällen ist ein Anhörungsschreiben ergangen. Ordnungsbescheide wurden noch nicht erteilt, da die Eigentümer und Pächter teilweise eine Beseitigung der baulichen Anlagen und teilweise den Abschluss eines Abräumvertrages in Aussicht gestellt haben. Ein Termin über die vollständige Räumung
der illegal genutzten Grundstücke kann nicht benannt werden. 3.2
Anfrage
der Fraktion Andere Liste/Die Grünen betr.: IC Rödermark Der stellvertretende
Stadtverordnetenvorsteher verliest die Anfrage, die Bürgermeister Punkt für
Punkt beantwortet. 1.
Wie ist der Stand zur Gründung und zum
betrieb des IC Rödermark (Technologie- und Gründerzentrum)? In der Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.04.2002 wurde die Gründung der IC Rödermark
AG sowie eine Anpassung der Satzung und Weiterleitung eines Umbau- und
Renovierungskostenzuschusses des Vermieters in Höhe von 511.292 € beschlossen. Bis heute wurde
die Gründung der IC Rödermark AG noch nicht durchgeführt, da entgegen einem
bestehenden Mietvertrag die Eigentümerin Firma König Immobilien die Räume für
das Gründerzentrum noch nicht der Stadt übergeben hat. Das Grundstück wurde
zwischenzeitlich, wie in der Sitzung am 28. Mai 2002 mitgeteilt, an die Firma
First Step Consulting GmbH in Gernsheim weiter veräußert. Das Unternehmen hat
zwar erklärt in die bestehenden Mietverträge einzutreten, eine Übergabe des
Objektes ist jedoch bis heute nicht erfolgt, so dass die vorgesehene Eröffnung
zum 01.09.2002 nicht stattfinden konnte. Es ist nunmehr
vorgesehen, für das Technologie- und Gründerzentrum und die Berufsakademie
gemeinsam einen Teil des ehemaligen Tenovis-Schulungszentrums zu nutzen (siehe
Vorlage Nr. 197/2 der Stadtverordnetenversammlung am 22.10.2002). Es stehen
dort voraussichtlich 600-800 qm Nutzfläche zur Verfügung, die zumindest am
Anfang von Technologie- und Gründerzentrum und Berufsakademie gemeinsam genutzt
und von der IC Rödermark AG verwaltet werden können. So bald der entsprechende
Stadtverordnetenbeschluss gefasst ist und die Mietverträge unterzeichnet
wurden, wird die notarielle Gründung der IC Rödermark AG erfolgen. Es ist
vorgesehen, im November mit Umbau- und Renovierungsarbeiten zu beginnen, so dass
spätestens ab Januar die Räume genutzt werden können. Ab diesem Zeitpunkt wird
auch der Bildungsträger TESO AG, der für das Arbeitsamt Telearbeitskräfte
ausbildet, in diese Einrichtung einziehen. Darüber hinaus
war der Wirtschaftsförderung wichtig, weiter einen intensiven Kontakt zu den
Unternehmen, die sich für das Technologie- und Gründerzentrum beworben hatten,
beizubehalten und diese zu unterstützen. Es wurden deshalb weitere Räume für
diese Firmen und neue Gründerfirmen mit einer Betreuung durch die
Wirtschaftsförderung gesucht. Nach den derzeit
laufenden Verhandlungen wird voraussichtlich ein Gebäude beim
Best-Western-Parkhotel mit Büroräumen für Gründerfirmen unter dem Label “IC
Business-Center Parkhotel” genutzt werden können. Die Vermietung der Räume
erfolgt mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung direkt durch den Eigentümer.
Die intensive Betreuung der Firmen erfolgt durch die Wirtschaftsförderung der
Stadt Rödermark. 2. Welche sachlichen und personellen
Ressourcen wurden bisher eingesetzt? Für das
Innovations- und Gründerzentrum wurde in Zusammenarbeit mit dem
Steinbeisinstitut ein Konzept entwickelt und die Umsetzung in unserem Hause
intensiv vorbereitet. Die Arbeiten laufen intensiv seit 1999. Insbesondere seit
dem Jahr 2000 wurden für Konzeptionierung und Verhandlungen zum Mietvertrag
sowie für Werbung erhebliche Personalressourcen eingesetzt. Eine genaue
Abgrenzung zu den restlichen Aufgaben der Wirtschaftsförderung ist im
Nachhinein jedoch nicht möglich. Auf Grund des
Wirtschaftsförderungskonzeptes wurden auch umfangreiche Aktivitäten zur Bindung
örtlicher Unternehmen und zur Ansiedlung neuer Unternehmen durchgeführt. 3. Wie hoch sind die bisher aufgewendeten
Kosten? Zum Bereich der
Sachkosten ist festzustellen, dass bisher für Beratungs- und
Architektenleistungen zur Planung des Ausbaues der Gebäude auf dem Boschgelände
und für Werbemaßnahmen rund 20.000 € aufgewendet wurden. 4. Wann kann realistischerweise mit der “Eröffnung” des IC Rödermark gerechnet werden? Sollten die Verhandlungen
mit dem Grundstückseigentümer des ehemaligen TENOVIS-Schulungszentrums positiv
verlaufen und dem Konzept für die Verbindung der IC Rödermark AG und der
Berufsakademie zugestimmt werden ist davon auszugehen, dass zum 01. Januar 2003
Räume betriebsfertig zur Verfügung stehen. Noch im Herbst
dieses Jahres werden Unternehmen in das Objekt “IC Businesscenter Parkhotel”
einziehen. 3.3
Anfrage
der FDP-Fraktion betr.: Müllvermeidung und Gemarkungsputz Der stellvertretende
Stadtverordnetenvorsteher verliest die Anfrage wie folgt: 1. Wann ist mit dem vom Magistrat vorzulegenden Konzept der Müllvermeidung zu rechnen? 2. Hat der Magistrat der Stadt Rödermark
einen Verein oder eine sonstige Gruppierung gefunden, der bzw. die sich für den
Gemarkungsputz verantwortlich zeigen möchte? 3. Wenn nein: was hat der Magistrat getan, um einen Partner für den Gemarkungsputz zu finden? 5. Existiert ein Termin für den Gemarkungsputz? Wenn, ja welcher? Die Anfrage wird von Bürgermeister Maurer
wie folgt beantwortet: Konzeptionell ist vorgesehen, dass wir
folgendes tun: ¨
Verstärkte
Öffentlichkeitsarbeit in der örtlichen Presse, Plakataktionen zur Information
der Bürgerinnen und Bürger über die vielfältigen Möglichkeiten der
Müllvermeidung bzw. –trennung. ¨
Den Kontakt mit Schulen
und Kindergärten intensivieren zur frühzeitigen Aufklärung durch
Erziehungspersonal. Einbinden der Aktion “Römkids”. ¨
Konkrete nachweisbare
Verfehlungen, wie z.B. illegale Ablagerungen von Abfällen (durch Zeugen oder
vorliegenden Adressen der Verursacher unterstützt) im erhöhten Maße verfolgen.
Die Kosten für den Aufwand der Beseitigung werden in Rechnung gestellt. Das
Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zum Thema “Müll” sensibilisieren nach
dem Motto “Rote Karte dem Müllsünder”. Wie dem Fragesteller
bereits mehrfach mündlich mitgeteilt wurde, übernimmt die Organisation des
diesjährigen Gemarkungsputzes der Eigenbetrieb Entsorgung und Dienstleistung
der Stadt Rödermark. Die Vereine wurden
schriftlich aufgefordert, sich am Gemarkungsputz am 9.11.2002 zu beteiligen. Eine Zusatzfrage des
Stadtverordneten Kern wird von Bürgermeister Maurer beantwortet. 3.4
Anfrage
der FDP-Fraktion betr.: Häfnerplatz Der stellvertretende
Stadtverordnetenvorsteher verliest die Anfrage wie folgt: 1. Wann ist mit einem Baubeginn des Areals Häfnerplatz zu rechnen? 2. Was passiert mit dem Anspardarlehen, das dem Investor zur Verfügung gestellt werden soll, wenn dieses nicht wie bis zum 31.12.2002 abgerufen wird. Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher gratuliert dem Stadtverordneten Werner Wunderlich im Namen aller zu seinem heutigen Geburtstag. Die am 12.08.2002 abgeschlossenen Grundstückskaufverträge beinhalten eine klare diesbezügliche Regelung. Innerhalb von 3 Monaten ab Vertragsabschluss sind die erforderlichen Bauanträge vollständig bei den zuständigen Behörden einzureichen und dafür Sorge zu tragen, dass etwaige Beanstandungen der Behörde unverzüglich behoben werden. Des weiteren haben sich die Käufer verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen (für die Kelterscheune) bzw. innerhalb von 3 Monaten (für die Wohn- und Geschäftshäuser) nach grundbuchlichem Eigentumsübergang und Erteilung einer wirksamen Baugenehmigung die Baumaßnahme zu beginnen und diese innerhalb von 24 Monaten ab Baubeginn abzuschließen. Beide Käufer, sowohl die Rheinische
Grundbesitz als auch die Dietz Holding AG, haben ihre Vorgaben bisher erfüllt.
Die Bauanträge wurden – und dies hat uns das Kreisbauamt Offenbach bestätigt –
eingereicht. Das Darlehen
wurde bereits an die Stadt Rödermark ausgezahlt. Die Stadt
Rödermark wird dieses Darlehen nach Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen
zu gleichen Konditionen an den Investor Dietz Holding AG weitergeben. Die Verwendung
des Darlehens muss bis Ende 2004 gegenüber dem Land Hessen belegt werden. Zusatzfragen des Stadtverordneten Schultheis werden durch Bürgermeister Maurer beantwortet. |
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