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Auszug - Beteiligung an der Berufsakademie Rhein-Main (BA) und Rechtsform der Trägergesellschaft  

 
 
16. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 22.10.2002 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Oberfranz ruft den Tagesordnungspunkt 10 auf und stellt fest, dass hierzu ein

Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Oberfranz  ruft den Tagesordnungspunkt 10 auf und stellt fest, dass hierzu ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion und ein Änderungsantrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen vorliegt.

 

Nach Begründung der Änderungsanträge sowie den Stellungnahmen der Fraktionen stellt der Stadtverordnete Hans Gensert für die FDP-Fraktion den Antrag, über den Beschlussvorschlag der Magistratsvorlage entsprechend der einzelnen Ziffern Einzelabstimmungen durchzuführen.

 

Der Stadtverordnete Kern stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Sitzung für etwa 10 Minuten zu unterbrechen, weil in seiner Fraktion Beratungsbedarf besteht und im Übrigen der Versuch unternommen werden soll, eine interfraktionelle Regelung hinsichtlich der Formulierung des Änderungsantrages der Anderen Liste/Die Grünen zu finden.

 

Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Oberfranz unterbricht um 21:45 Uhr die Sitzung.

 

Die Unterbrechung der Sitzung wird um 22:10 Uhr  aufgehoben.

 

Der Stadtverordnete Kern erklärt für die Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen, dass der Änderungsantrag seiner Fraktion hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen zu den Ziffern 1, 4 und 5 des Beschlussvorschlages der Magistratsvorlage zurückgenommen wird. Bezüglich der Ziffer 3 des Beschlussvorschlages der Magistratsvorlage wird der Änderungsantrag neu gefasst und im Übrigen der Antrag gestellt, die neue Formulierung als Punkt 12 in den Beschlussvorschlag des Magistrats zu übernehmen. Bezüglich der Aufnahme eines neuen Punktes 11 in den Beschlussvorschlag des Magistrats wird der ursprüngliche Änderungsantrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen aufrechterhalten.

Der Stadtverordnete Kern erklärt, dass die Neufassung zum Punkt 3 des Beschlussvorschlages des Magistrats, der als neuer Punkt 12 aufgenommen werden soll, mit der CDU-Fraktion vereinbart worden ist und von dieser formuliert wird.

 

Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher erklärt, dass , da keine weiteren Wortmeldungen zu dem Tagesordnungspunkt vorliegen, mit der Abstimmung der Punkte des Beschlussvorschlages der Magistratsvorlage sowie der Änderungsanträge begonnen werden soll.

 

Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher verliest sodann die Punkte des Beschlussvorschlages einzeln bzw. gruppenweise mit den jeweiligen Änderungsanträgen und stellt sie zur Abstimmung.

Punkte 1

Punkte 1., 2. und 3.:

 

1.  Für die Beteiligung an der Berufsakademie Rhein-Main werden 250.000 € entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt.

 

2.  Die Stadt Rödermark übernimmt von der Dietz Holding AG die Stammeinlage der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH. Sie übernimmt weiterhin für den verbleibenden Betrag der in Ziffer 1 bereitgestellten Summe abzüglich Erwerbskosten Kommanditanteile an der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG.

 

3.  Die GmbH-Satzung und die Satzung der GmbH & Co. KG wird entsprechend dem beigefügten Satzungsentwurf angepasst.

 

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, SPD, Andere Liste/Die Grünen

Ablehnung:                       /

Enthaltung:                      FDP

 

Punkte 4. und 5.

 

4.  An der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH können sich Kreis und Kommunen direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften als Mitgesellschafter beteiligen. Die Beteiligung dieser Mitgesellschafter ist insgesamt auf maximal 49% der Gesellschaftsanteile begrenzt.

 

5.  An der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG können sich Kreis und Kommunen sowie private Investoren als Kommanditisten mit Einlagen in beliebiger Höhe beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                       /

Enthaltung:                      SPD

 

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum Punkt 6.:

 

Der Text: “ der den Bestimmungen des Gemeindewirtschaftsrechts unterliegt” entfällt.

 

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:                    FDP

Ablehnung:                       CDU, SPD, andere Liste/Die Grünen

Enthaltung:                      /

 

Es folgt die Verlesung des Magistrats-Beschlussvorschlages:

 

 

 

Punkt 6.:

 

6.  Für die Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH und die Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG wird jeweils ein Aufsichtsrat eingerichtet. Jeder Kommanditist, der den Bestimmungen des Gemeindewirtschaftsrechtes unterliegt, erhält entsprechend seinem Anteil an der Gesellschaft Sitze im Aufsichtsrat, mindestens jedoch einen Sitz.

 

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, Andere Liste/Die Grünen

Ablehnung:                       FDP

Enthaltung:                      SPD

 

Punkt 7.:

 

7.  Eine Nachschusspflicht zur Defizitabdeckung der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG wird von der Stadt Rödermark nicht übernommen.

 

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                       /

Enthaltung:                       SPD

 

Punkt 8.:

 

8.  Der beigefügte Wirtschaftsplan für die BA wird zur Kenntnis genommen.

 

Punkt 9:

 

9.  Die IC-Rödermark AG wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gegründet. Sie wird mit der BA ihren Betrieb im ehemaligen TENNOVIS-Schulungszentrum aufnehmen und dort das Innovations- und Gründerzentrum betreiben. Die notwendigen Räume werden von der IC-Rödermark AG an die BA vermietet.

 

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                       SPD

Enthaltung:                      /

 

Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher verliest nunmehr den Text des Änderungsantrages der FDP  zu Punkt 10 wie folgt:

 

Der Unternehmensgegenstand in der Satzung der IC Rödermark AG wird um die Aufgabe: Geschäftsführung für die BA Rödermark, ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:                    FDP 

Ablehnung:                       CDU, SPD, Andere Liste/Die Grünen

Enthaltung:                      /

 

Punkt 10 (der Magistratsvorlage):

 

10. Zwischen der IC-Rödermark AG und der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen, in dem die IC-Rödermark AG die Geschäftsbesorgung übernimmt. Der Unternehmensgegenstand in der Satzung der IC-Rödermark AG wird um die Aufgabe "Geschäftsführung für Unternehmen, an denen die Stadt Rödermark beteiligt ist" ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, Andere Liste/Die Grünen,

Ablehnung:                       SPD, FDP

Enthaltung:                      /

 

Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher verliest nunmehr den Teil des Änderungsantrages der Fraktion der Anderen Liste/die Grünen, der als Punkt 11 in den Beschluss aufgenommen werden soll:

 

11. Der Stadtverordnetenversammlung ist ein jährlicher Bericht zur Berufsakademie vorzulegen aus dem unter anderem hervorgeht:

 

-                Entwicklung der Studentenzahlen und der kooperierenden Betriebe

-                Kostenentwicklung

-                Beteiligung von Mitgesellschaftern und Kommanditisten

-                Synergieeffekte zwischen IC Rödermark und Betriebsakademie

-                Darstellung des strategischen Controllings

 

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                       /

Enthaltung:                      /

 

Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher verliest sodann den Text der geänderten Passage des Änderungsantrages der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen, der in Abstimmung sich in der antragstellenden Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen mit der CDU-Fraktion als Punkt 12 in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden soll, wie folgt:

 

12. Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt den Mitgliedern des Aufsichtsrates darauf hinzuwirken, dass die Gesellschaften sowie alle mit ihr inhaltlich verbundenen Miet- und Nutzungsverträge so zu gestalten sind, das es möglich ist, sie während der ersten 3 Betriebsjahre mit einer kurzen Frist aufzulösen bzw. zu kündigen. Für den Zeitraum danach können mehrjährige unkündbare Betriebszeiten vereinbart werden.

 

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                       /

Enthaltung:                      /

 

Damit lautet der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Tagesordnungspunkt 10 in der Endfassung wie folgt:

 

1.  Für die Beteiligung an der Berufsakademie Rhein-Main werden 250.000 € entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt.

 

2.  Die Stadt Rödermark übernimmt von der Dietz Holding AG die Stammeinlage der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH. Sie übernimmt weiterhin für den verbleibenden Betrag der in Ziffer 1 bereitgestellten Summe abzüglich Erwerbskosten Kommanditanteile an der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG.

 

3.  Die GmbH-Satzung und die Satzung der GmbH & Co. KG wird entsprechend dem beigefügten Satzungsentwurf angepasst.

 

4.       An der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH können sich Kreis und Kommunen direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften als Mitgesellschafter beteiligen. Die Beteiligung dieser Mitgesellschafter ist insgesamt auf maximal 49% der Gesellschaftsanteile begrenzt.

 

5.   An der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG können sich Kreis und Kommunen sowie private Investoren als Kommanditisten mit Einlagen in beliebiger Höhe beteiligen.

 

6.  Für die Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH und die Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG wird jeweils ein Aufsichtsrat eingerichtet. Jeder Kommanditist, der den Bestimmungen des Gemeindewirtschaftsrechtes unterliegt, erhält entsprechend seinem Anteil an der Gesellschaft Sitze im Aufsichtsrat, mindestens jedoch einen Sitz.

 

7.  Eine Nachschusspflicht zur Defizitabdeckung der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG wird von der Stadt Rödermark nicht übernommen.

 

8.  Der beigefügte Wirtschaftsplan für die BA wird zur Kenntnis genommen.

 

9.       Die IC-Rödermark AG wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gegründet. Sie wird mit der BA ihren Betrieb im ehemaligen TENNOVIS-Schulungszentrum aufnehmen und dort das Innovations- und Gründerzentrum betreiben. Die notwendigen Räume werden von der IC-Rödermark AG an die BA vermietet.

 

10.   Zwischen der IC-Rödermark AG und der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen, in dem die IC-Rödermark AG die Geschäftsbesorgung übernimmt. Der Unternehmensgegenstand in der Satzung der IC-Rödermark AG wird um die Aufgabe "Geschäftsführung für Unternehmen, an denen die Stadt Rödermark beteiligt ist" ergänzt.

 

11. Der Stadtverordnetenversammlung ist ein jährlicher Bericht zur Berufsakademie vorzulegen aus dem unter anderem hervorgeht:

 

-                Entwicklung der Studentenzahlen und der kooperierenden Betriebe

-                Kostenentwicklung

-                Beteiligung von Mitgesellschaftern und Kommanditisten

-                Synergieeffekte zwischen IC Rödermark und Betriebsakademie

-                Darstellung des strategischen Controllings

 

12. Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt den Mitgliedern des Aufsichtsrates darauf hinzuwirken, dass die Gesellschaften sowie alle mit ihr inhaltlich verbundenen Miet- und Nutzungsverträge so zu gestalten sind, das es möglich ist, sie während der ersten 3 Betriebsjahre mit einer kurzen Frist aufzulösen bzw. zu kündigen. Für den Zeitraum danach können mehrjährige unkündbare Betriebszeiten vereinbart werden.