Bürgerinformationssystem
Der stellvertretende
Stadtverordnetenvorsteher Oberfranz ruft
den Tagesordnungspunkt 10 auf und stellt fest, dass hierzu ein Änderungsantrag
der FDP-Fraktion und ein Änderungsantrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen
vorliegt. Nach Begründung der Änderungsanträge sowie
den Stellungnahmen der Fraktionen stellt der Stadtverordnete Hans Gensert für
die FDP-Fraktion den Antrag, über den Beschlussvorschlag der Magistratsvorlage
entsprechend der einzelnen Ziffern Einzelabstimmungen durchzuführen. Der Stadtverordnete Kern stellt den Antrag
zur Geschäftsordnung, die Sitzung für etwa 10 Minuten zu unterbrechen, weil in
seiner Fraktion Beratungsbedarf besteht und im Übrigen der Versuch unternommen
werden soll, eine interfraktionelle Regelung hinsichtlich der Formulierung des
Änderungsantrages der Anderen Liste/Die Grünen zu finden. Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher
Oberfranz unterbricht um 21:45 Uhr die Sitzung. Die Unterbrechung der Sitzung wird um 22:10
Uhr aufgehoben. Der Stadtverordnete Kern erklärt für die
Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen, dass der Änderungsantrag seiner Fraktion
hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen zu den Ziffern 1, 4 und 5 des
Beschlussvorschlages der Magistratsvorlage zurückgenommen wird. Bezüglich der
Ziffer 3 des Beschlussvorschlages der Magistratsvorlage wird der
Änderungsantrag neu gefasst und im Übrigen der Antrag gestellt, die neue
Formulierung als Punkt 12 in den Beschlussvorschlag des Magistrats zu
übernehmen. Bezüglich der Aufnahme eines neuen Punktes 11 in den
Beschlussvorschlag des Magistrats wird der ursprüngliche Änderungsantrag der
Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen aufrechterhalten. Der Stadtverordnete Kern erklärt, dass die
Neufassung zum Punkt 3 des Beschlussvorschlages des Magistrats, der als neuer
Punkt 12 aufgenommen werden soll, mit der CDU-Fraktion vereinbart worden ist
und von dieser formuliert wird. Der stellvertretende
Stadtverordnetenvorsteher erklärt, dass , da keine weiteren Wortmeldungen zu
dem Tagesordnungspunkt vorliegen, mit der Abstimmung der Punkte des
Beschlussvorschlages der Magistratsvorlage sowie der Änderungsanträge begonnen
werden soll. Der stellvertretende
Stadtverordnetenvorsteher verliest sodann die Punkte des Beschlussvorschlages
einzeln bzw. gruppenweise mit den jeweiligen Änderungsanträgen und stellt sie
zur Abstimmung. Punkte 1., 2. und 3.: 1. Für die Beteiligung an der Berufsakademie
Rhein-Main werden 250.000 € entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zur
Verfügung gestellt. 2. Die Stadt Rödermark übernimmt von der Dietz
Holding AG die Stammeinlage der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH. Sie
übernimmt weiterhin für den verbleibenden Betrag der in Ziffer 1
bereitgestellten Summe abzüglich Erwerbskosten Kommanditanteile an der
Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG. 3. Die GmbH-Satzung und die Satzung der GmbH
& Co. KG wird entsprechend dem beigefügten Satzungsentwurf angepasst. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU,
SPD, Andere Liste/Die Grünen Ablehnung: / Enthaltung: FDP Punkte 4. und 5. 4. An der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs
GmbH können sich Kreis und Kommunen direkt oder indirekt über
Tochtergesellschaften als Mitgesellschafter beteiligen. Die Beteiligung dieser
Mitgesellschafter ist insgesamt auf maximal 49% der Gesellschaftsanteile
begrenzt. 5. An der Berufsakademie Rhein-Main GmbH &
Co. KG können sich Kreis und Kommunen sowie private Investoren als Kommanditisten
mit Einlagen in beliebiger Höhe beteiligen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU,
Andere Liste/Die Grünen, FDP Ablehnung: / Enthaltung: SPD Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum Punkt 6.: Der Text: “ der den Bestimmungen des Gemeindewirtschaftsrechts
unterliegt” entfällt. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt Zustimmung: FDP Ablehnung: CDU,
SPD, andere Liste/Die Grünen Enthaltung: / Es folgt die Verlesung des Magistrats-Beschlussvorschlages: Punkt 6.: 6. Für die Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs
GmbH und die Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG wird jeweils ein
Aufsichtsrat eingerichtet. Jeder Kommanditist, der den Bestimmungen des
Gemeindewirtschaftsrechtes unterliegt, erhält entsprechend seinem Anteil an der
Gesellschaft Sitze im Aufsichtsrat, mindestens jedoch einen Sitz. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit
angenommen Zustimmung: CDU,
Andere Liste/Die Grünen Ablehnung: FDP Enthaltung: SPD Punkt 7.: 7. Eine Nachschusspflicht zur Defizitabdeckung
der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG wird von der Stadt Rödermark
nicht übernommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU,
Andere Liste/Die Grünen, FDP Ablehnung: / Enthaltung: SPD Punkt 8.: 8. Der beigefügte Wirtschaftsplan für die BA wird
zur Kenntnis genommen. Punkt 9: 9. Die IC-Rödermark AG wird zum nächstmöglichen
Zeitpunkt gegründet. Sie wird mit der BA ihren Betrieb im ehemaligen
TENNOVIS-Schulungszentrum aufnehmen und dort das Innovations- und
Gründerzentrum betreiben. Die notwendigen Räume werden von der IC-Rödermark AG
an die BA vermietet. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit
angenommen Zustimmung: CDU,
Andere Liste/Die Grünen, FDP Ablehnung: SPD Enthaltung: / Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher verliest nunmehr den Text
des Änderungsantrages der FDP zu Punkt
10 wie folgt: Der Unternehmensgegenstand in der Satzung der IC Rödermark AG wird um die
Aufgabe: Geschäftsführung für die BA Rödermark, ergänzt. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt Zustimmung: FDP Ablehnung: CDU, SPD, Andere Liste/Die Grünen Enthaltung: / Punkt 10 (der Magistratsvorlage): 10. Zwischen der IC-Rödermark AG und der
Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag
abgeschlossen, in dem die IC-Rödermark AG die Geschäftsbesorgung übernimmt. Der
Unternehmensgegenstand in der Satzung der IC-Rödermark AG wird um die Aufgabe "Geschäftsführung
für Unternehmen, an denen die Stadt Rödermark beteiligt ist" ergänzt. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit
angenommen Zustimmung: CDU,
Andere Liste/Die Grünen, Ablehnung: SPD,
FDP Enthaltung: / Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher verliest nunmehr den Teil des Änderungsantrages der Fraktion der Anderen Liste/die Grünen, der als Punkt 11 in den Beschluss aufgenommen werden soll: 11. Der Stadtverordnetenversammlung ist ein jährlicher Bericht zur Berufsakademie vorzulegen aus dem unter anderem hervorgeht: -
Entwicklung der
Studentenzahlen und der kooperierenden Betriebe -
Kostenentwicklung -
Beteiligung von
Mitgesellschaftern und Kommanditisten -
Synergieeffekte
zwischen IC Rödermark und Betriebsakademie -
Darstellung des
strategischen Controllings Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU,
SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher verliest sodann den Text der geänderten Passage des Änderungsantrages der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen, der in Abstimmung sich in der antragstellenden Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen mit der CDU-Fraktion als Punkt 12 in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden soll, wie folgt: 12. Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt den Mitgliedern des Aufsichtsrates darauf hinzuwirken, dass die Gesellschaften sowie alle mit ihr inhaltlich verbundenen Miet- und Nutzungsverträge so zu gestalten sind, das es möglich ist, sie während der ersten 3 Betriebsjahre mit einer kurzen Frist aufzulösen bzw. zu kündigen. Für den Zeitraum danach können mehrjährige unkündbare Betriebszeiten vereinbart werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU,
SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / Damit lautet der
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Tagesordnungspunkt 10 in der
Endfassung wie folgt: 1. Für die Beteiligung an der Berufsakademie
Rhein-Main werden 250.000 € entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zur
Verfügung gestellt. 2. Die Stadt Rödermark übernimmt von der Dietz
Holding AG die Stammeinlage der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH. Sie
übernimmt weiterhin für den verbleibenden Betrag der in Ziffer 1
bereitgestellten Summe abzüglich Erwerbskosten Kommanditanteile an der
Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG. 3. Die GmbH-Satzung und die Satzung der GmbH
& Co. KG wird entsprechend dem beigefügten Satzungsentwurf angepasst. 4. An der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH können sich Kreis und Kommunen direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften als Mitgesellschafter beteiligen. Die Beteiligung dieser Mitgesellschafter ist insgesamt auf maximal 49% der Gesellschaftsanteile begrenzt. 5. An der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG können sich Kreis und Kommunen sowie private Investoren als Kommanditisten mit Einlagen in beliebiger Höhe beteiligen. 6. Für die Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs
GmbH und die Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG wird jeweils ein
Aufsichtsrat eingerichtet. Jeder Kommanditist, der den Bestimmungen des
Gemeindewirtschaftsrechtes unterliegt, erhält entsprechend seinem Anteil an der
Gesellschaft Sitze im Aufsichtsrat, mindestens jedoch einen Sitz. 7. Eine Nachschusspflicht zur Defizitabdeckung
der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG wird von der Stadt Rödermark
nicht übernommen. 8. Der beigefügte Wirtschaftsplan für die BA wird
zur Kenntnis genommen. 9. Die IC-Rödermark AG wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gegründet. Sie wird mit der BA ihren Betrieb im ehemaligen TENNOVIS-Schulungszentrum aufnehmen und dort das Innovations- und Gründerzentrum betreiben. Die notwendigen Räume werden von der IC-Rödermark AG an die BA vermietet. 10.
Zwischen der
IC-Rödermark AG und der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH wird ein
Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen, in dem die IC-Rödermark AG die
Geschäftsbesorgung übernimmt. Der Unternehmensgegenstand in der Satzung der
IC-Rödermark AG wird um die Aufgabe "Geschäftsführung für Unternehmen, an
denen die Stadt Rödermark beteiligt ist" ergänzt. 11. Der Stadtverordnetenversammlung ist ein jährlicher Bericht zur Berufsakademie vorzulegen aus dem unter anderem hervorgeht: -
Entwicklung der Studentenzahlen
und der kooperierenden Betriebe -
Kostenentwicklung -
Beteiligung von
Mitgesellschaftern und Kommanditisten -
Synergieeffekte
zwischen IC Rödermark und Betriebsakademie -
Darstellung des
strategischen Controllings 12. Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt den Mitgliedern des Aufsichtsrates darauf hinzuwirken, dass die Gesellschaften sowie alle mit ihr inhaltlich verbundenen Miet- und Nutzungsverträge so zu gestalten sind, das es möglich ist, sie während der ersten 3 Betriebsjahre mit einer kurzen Frist aufzulösen bzw. zu kündigen. Für den Zeitraum danach können mehrjährige unkündbare Betriebszeiten vereinbart werden. |
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