Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "Geschäftsordnung
der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt"
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die
"Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der
Stadt" gemäß dem vorgelegten Entwurf mit den im Ältestenrat festgelegten
Änderungen bei den §§ 10 II, 12 II, 12 IV; 24 II; § 34 und 35 gilt alte
Fassung.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:7
Ablehnung:0
Enthaltung:0
30.04.2002 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "Geschäftsordnung
der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt"
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "Geschäftsordnung der
Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt" gemäß dem
vorgelegten Entwurf.