Bürgerinformationssystem
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Mobilfunkstandorte in Rödermark zu benennen. Ferner möge er die Zahl der auf städtischen Grundstücken montierten Anlagen bekannt geben. Bei Standorten auf städtischen Grundstücken, die sich in Wohngebieten, insbesondere in unmittelbarer Nähe von Kindergärten, schulen und/ oder Altenheimen befinden, möge er diese neu überdenken und hier nach Möglichkeiten suchen, eine Verlagerung zu erreichen. Bei den Standorten auf privaten Grundstücken gleicher Voraussetzungen möge die Stadt in Gespräche eine Verlagerung ausloten. Die Stadt möge weiter die Bauaufsicht bitten, auf der Vorlage von Nutzungsänderungsanträgen für Neu-Standorte innerhalb des Stadtgebietes zu bestehen Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, diesem Antrag einstimmig zuzustimmen Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 |
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