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Auszug - Gründung der IC Rödermark AG  

 
 
16. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.04.2002 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu wird im Haupt- und Finanzausschuss eine Ergänzungsvorlage vorgelegt

Hierzu wird im Haupt- und Finanzausschuss eine Ergänzungsvorlage vorgelegt. Die Änderungen werden durch den Bürgermeister näher erläutert.

BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

In Anpassung an die Beschlusslage (Beschluss der Stavo vom 24. April 2001) werden die folgenden Festlegungen getroffen:

 

1.      Die Gründung der IC Rödermark AG erfolgt zum 01. Mai 2002.

 

2.      Der von der Firma König Immobilien GmbH zu zahlende Umbau- und Renovierungskostenzuschuss in Höhe von € 511.292,00 zuzüglich Mehrwertsteuer soll direkt der IC Rödermark AG zufließen. Die beschlossene Patronatsbürgschaft gilt gegenüber der Firma König Immobilien GmbH als Vermieterin.

 

3.      Dem im überarbeiteten Business-Plan beigefügten Satzungsentwurf wird einschließlich folgender Änderung zugestimmt:

 

a)      § 2 Absatz 1 sollte zur Erlangung der Steuerbefreiung wie folgt lauten: “Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt Rödermark sowie der als Aktionäre beteiligten Gebietskörperschaften durch Förderung der Wirtschaft, insbesondere durch Industrieansiedlung, Beschaffung neuer Arbeitsplätze und Sanierung von Altlasten. Das Gesellschaftsvermögen sowie etwa erzielte Überschüsse werden nur zur Erreichung des in Satz 1 genannten Zwecks verwendet. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung wird die Gesellschaft ein Gründer- und Innovations-Centrum betreiben, für die Neuansiedlung von Unternehmen werben, ansiedlungswillige und bereits ansässige Unternehmen in Verfahrens-, Förderungs- und Standortfragen bzw. hinsichtlich Unternehmenserweiterungen beraten und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen für Unternehmen erbringen.”

 

b)     § 2 Absatz 3 der Satzung der IC Rödermark AG wird gestrichen.

 

4.      Der Business-Plan wird in der geänderten Fassung zur Kenntnis genommen. In Abweichung davon soll zunächst der Ausbau der Halle zurückgestellt werden. Über die mögliche Realisierung und die Finanzierung wird der Aufsichtsrat zu einem späteren Zeitpunkt beraten.

 

 

 

Nach umfangreicher Aussprache empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnentenversammlung, der Ergänzungsvorlage

Nach umfangreicher Aussprache empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnentenversammlung, der Ergänzungsvorlage zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:             7

Ablehnung:                0

Enthaltung:                0