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Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.07.2023 wurde die Verwaltung beauftragt die Hundesteuersatzung in der aktuell gültigen Fassung vom 08.12.2015 zu überarbeiten und explizit den Tatbestand der Steuerbefreiung für Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten sowie Hunde, die für den Einsatz im Rettungs- und Katastrophendienst vorgesehen sind; soweit ihre Eignung und Ausbildung für diesen Zweck nachgewiesen wird aufzunehmen.
Diese Änderung wurde im Entwurf unter § 6 Abs. 2 c eingearbeitet. Bei der Überarbeitung hat der Fachdienst Steuerverwaltung die Satzung weitestgehend auf die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes angepasst.
Die Stadtverordneten werden ersucht, dem in der Anlage beigefügten Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Rödermark zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Rödermark ( Hundesteuersatzung ) gemäß dem vorgelegten Entwurf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja
Durch die Ausweitung der Satzung um das neue Steuerbefreiungsmerkmal entstehen geringfügige Steuermindereinnahmen. / Kl 12.09.2023 Anlagen
I. Entwurf Hundesteuersatzung II. Synopse Neufassung Hundesteuersatzung III. Mustersatzung des Hess. Städte- und Gemeindebundes
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