Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0231/23  

 
 
Betreff: Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Rödermark ab 01.01.2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
FDP/0190/23
Federführend:Steuerverwaltung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.09.2023 
20. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
10.10.2023 
17. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Neufassung Hundesteuersatzung ab 01.01.2024  
Synopse-Neufassung-Hundesteuersatzung  
HSGB-MS-Hundesteuersatzung  

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.07.2023 wurde die Verwaltung beauftragt die Hundesteuersatzung in der aktuell gültigen Fassung vom 08.12.2015 zu überarbeiten und explizit den Tatbestand der Steuerbefreiung r Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten sowie Hunde, die für den Einsatz im Rettungs- und Katastrophendienst vorgesehen sind; soweit ihre Eignung und Ausbildung für diesen Zweck nachgewiesen wird aufzunehmen.

 

Diese Änderung wurde im Entwurf unter § 6 Abs. 2 c eingearbeitet. Bei der Überarbeitung hat der Fachdienst Steuerverwaltung die Satzung weitestgehend auf die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes angepasst.

 

Die Stadtverordneten werden ersucht, dem in der Anlage beigefügten Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Rödermark zuzustimmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Rödermark ( Hundesteuersatzung ) gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

 

Durch die Ausweitung der Satzung um das neue Steuerbefreiungsmerkmal entstehen geringfügige Steuermindereinnahmen. / Kl 12.09.2023


Anlagen

 

I. Entwurf Hundesteuersatzung

II. Synopse Neufassung Hundesteuersatzung

III. Mustersatzung des Hess. Städte- und Gemeindebundes
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Entwurf Neufassung Hundesteuersatzung ab 01.01.2024 (85 KB)      
Anlage 1 2 Synopse-Neufassung-Hundesteuersatzung (98 KB)      
Anlage 3 3 HSGB-MS-Hundesteuersatzung (348 KB)      
Stammbaum:
FDP/0190/23   Steuerbefreiung für Rettungshunde - Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Rödermark (Hundesteuersatzung)   Gremien   Antrag FDP-Fraktion
VO/0231/23   Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Rödermark ab 01.01.2024   Steuerverwaltung   Beschlussvorlage