Bürgerinformationssystem
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Unter Berücksichtigung der örtlichen Grundstücksverhältnisse und
vorhandenen genehmigten baulichen Anlagen wird eine Verbreiterung der
öffentlichen Verkehrsfläche ausgeschlossen. Ein externes Planungsbüro soll den Auftrag zur Realisierung
einer rechtlich zulässigen Planung gemäß dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 18.03.2008 erhalten. Der Haupt- und Finanzausschuss zieht die Vorlage zurück. |
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