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Auszug - Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet östlich der Straße "Zum Steckengarten" zwischen "Zum Herrnacker" und "Zum Steckengarten" im Stadtteil Ober-Roden  

 
 
18. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 24.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0266/07-03 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet östlich der Straße "Zum Steckengarten" zwischen "Zum Herrnacker" und "Zum Steckengarten" im Stadtteil Ober-Roden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss

Im Hinblick darauf, dass der Erlass einer Satzung gemäß § 34 BauGB ausscheidet, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die

Im Hinblick darauf, dass der Erlass einer Satzung gemäß § 34 BauGB ausscheidet, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“ und „Zum Herrnacker“ entlang der jetzigen Siedlungsgrenze.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 56 „Steckengarten II“.

 

Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 15, Flurstücke

87, 298/2(teilweise) und 323/3 tlw. sowie teilweise die Flurstücke 190, 191, 192, 193 und evtl. 194 (bis zur Höhe der gegenüberliegend vorgesehenen Bebauung).

 

Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Planung ist eine Wohnbebauung mit besonderer Förderung von Wohneigentum für junge Familien. Zur Erreichung dieses Zieles ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen..

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.