Bürgerinformationssystem
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Im Hinblick darauf, dass der Erlass einer Satzung gemäß § 34
BauGB ausscheidet, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“
und „Zum Herrnacker“ entlang der jetzigen Siedlungsgrenze. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 56
„Steckengarten II“. Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden
Flur 15, Flurstücke 87, 298/2(teilweise) und 323/3 tlw. sowie teilweise die
Flurstücke 190, 191, 192, 193 und evtl. 194 (bis zur Höhe der gegenüberliegend
vorgesehenen Bebauung). Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll
erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden. Ziel der Planung ist eine Wohnbebauung mit besonderer Förderung
von Wohneigentum für junge Familien. Zur Erreichung dieses Zieles ist ein
städtebaulicher Vertrag abzuschließen.. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
mit Stimmenmehrheit, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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