Bürgerinformationssystem
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Die Stadtverordnetenversammlung stellt den
mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG vom
20. Dezember 2007 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest. Der Verlust in Höhe von 1.027.378,33
€ wird gemäß § 11 Abs. 6 EigBGes durch Abbuchung von der Rücklage
ausgeglichen. Der Vorlage sollen um wesentliche Beratungspunkte in der
Betriebskommission ergänzt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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