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Auszug - Besetzung der Stelle 'Fachbereichsleitung des Fachbereichs 4' der Stadtverwaltung Rödermark hier: Anrufung der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung durch den Bürgermeister gem. § 74 Abs. 2 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO)  

 
 
16. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 12.02.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 23:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0265/07 Besetzung der Stelle 'Fachbereichsleitung des Fachbereichs 4' der Stadtverwaltung Rödermark
hier: Anrufung der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung durch den Bürgermeister gem. § 74 Abs. 2 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/1
Federführend:Bürgermeister   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest einen Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion, der wie folgt lautet:

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest einen Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion, der wie folgt lautet:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.                Der Widerspruch des Bürgermeisters wird zurückgewiesen.

2.                Das durchgeführte Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle „Fachbereichsleitung des Fachbereichs 4“ wird für erledigt erklärt.

3.                Die betreffende Stelle wird neu ausgeschrieben. Es ist hierzu eine qualifizierte Stellenbeschreibung zu erstellen. Den Bewerbern ist zuzusichern, dass die der Ausschreibung zugrunde liegende Organisationsstruktur für 3 Jahre erhalten bleibt.

 

Bürgermeister Kern hat keine Einwände, wenn über den Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion vor einer Beschlussfassung über seine Vorlage abgestimmt wird. Für den Fall, dass sich eine Mehrheit für den neu vorgelegten Beschlussvorschlag findet, ist die Vorlage des Bürgermeisters gegenstandlos geworden und braucht nicht weiter behandelt zu werden.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft zur Abstimmung über den Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion auf. Eine Aussprache findet vereinbarungsgemäß nicht statt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:                      /

Enthaltung:                      /