Auszug - Besetzung der Stelle 'Fachbereichsleitung des Fachbereichs 4' der Stadtverwaltung Rödermark
hier: Anrufung der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung durch den Bürgermeister gem. § 74 Abs. 2 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO)
Unter Hinweis auf die Erkrankung des Bürgermeisters wird der
Tagesordnungspunkt nicht beraten
Unter Hinweis auf die Erkrankung des Bürgermeisters wird der
Tagesordnungspunkt nicht beraten. Die Beratung soll in der nächsten Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2007 stattfinden.