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Beschlussvorschlag: Die Richtlinien zur „Förderung des Wohnungsbaus für junge
Familien“ werden wie folgt geändert. Die Bedingung unter 1.2 „Wohnsitz:
Die Antragsteller – mindestens ein Lebenspartner – müssen seit
mindestens 3 Jahren ihren Wohnsitz in Rödermark haben.“ Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Die Abstimmung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung soll
ohne Aussprache erfolgen. |
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