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Nach Begründung der Vorlage durch Bürgermeister Kern und den
Stellungnahmen der Fraktionen wird von den Fraktionen der CDU und der FDP eine
weitere Änderung eingebracht. Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über die
geänderte Magistratsvorlage abstimmen: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des
Bebauungsplans A 11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ gemäß § 2
Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414). Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 11.3 „Am
Friedhof, 3. Änderungsplan“ Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden
Flur 7 Flurstücke 4/1,4/2, 4/4, 5/2, 6/1, 7, 8, 165/1, 193 und 280. Ziel der Planung ist ein Gewerbegebiet, wobei für schulische
Zwecke ein Vorrang einzuräumen ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU,
SPD (teilweise), Andere Liste/die Grünen, FDP Ablehnung: / Enthaltung: SPD
(teilweise) |
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