Bürgerinformationssystem
1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt
dem vorgeschlagenen Vergleich im Rahmen des Rechtsstreites wegen der
Mängelbeseitigung auf dem Festplatz Urberach gegen das Büro Voigt und Herzig
auf Zahlung von DM 300.000,00 bzw. € 153.387,56 durch die
Haftpflichtversicherung zu. Die angefallenen
Gerichtskosten sind zur Hälfte zu übernehmen. 2. Die Mittel werden im Haushalt 2007 zur Mängelbeseitigung
auf dem Festplatz Urberach bereitgestellt. Der Haupt-
und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig,
dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||