Bürgerinformationssystem
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1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt
dem vorgeschlagenen Vergleich im Rahmen des Rechtsstreites wegen der
Mängelbeseitigung auf dem Festplatz Urberach gegen das Büro Voigt und Herzig
auf Zahlung von DM 300.000,00 bzw. € 153.387,56 durch die
Haftpflichtversicherung zu. Die angefallenen
Gerichtskosten sind zur Hälfte zu übernehmen. 2. Die Mittel werden im Haushalt 2007 zur Mängelbeseitigung
auf dem Festplatz Urberach bereitgestellt. Der Haupt-
und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig,
dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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