Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Magistrat hat in der Sitzung am 4.7.2005 unter TOP 3
folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Magistrat beschließt, gegen die
Architekten Prof. Eberhard Vogt und Franz Herzig und gegen den Künstler
Eberhard F. Gutberlet Klage einzureichen. Die
Stadt Rödermark ist über das Rechtanwaltsbüro Knarr und Knopp, Zimmer,
Müller zu vertreten. Vor der Klageerhebung soll durch die
Bevollmächtigten der Stadt mit den gegnerischen Parteien Kontakt aufgenommen
werden mit dem Angebot, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Der Rechtsanwalt der gegnerischen Parteien, Herr Klaus Roth,
Frankfurt, teilt im Schreiben vom 29.11.2006 dem Bevollmächtigten der Stadt
Rödermark, Herrn RA Modric, Darmstadt, wie folgt mit: „Namens meiner Mandanten wird zur Vermeidung einer
voraussichtlich umfänglichen gerichtlichen Auseinandersetzung und ohne Nachgabe
im Recht angeboten, den streitgegenständlichen Schaden durch Zahlung eines
Betrages in Höhe von DM 300.000,00 bzw. 153.387,56 € abzugelten. Der Magistrat empfiehlt, diesem Vergleich zuzustimmen und des Weiteren
hinsichtlich der angefallenen Gerichtskosten in Höhe von 24.747,91 € eine
Kostenteilung herbei zu führen. Über eine mögliche Teilung der Gerichtskosten ist noch zu
verhandeln.“ Der Künstler Eberhard F. Gutberlet hat zwischenzeitlich ebenfalls
einer außergerichtlichen Einigung zugestimmt. Über die Art der Sanierung des
Kunstwerks und die Teilung der Kosten werden die Gremien zeitnah informiert
bzw. notwendige Zustimmungen eingeholt. Beschlussvorschlag: 1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt
dem vorgeschlagenen Vergleich im Rahmen des Rechtsstreites wegen der
Mängelbeseitigung auf dem Festplatz Urberach gegen das Büro Voigt und Herzig
auf Zahlung von DM 300.000,00 bzw. € 153.387,56 durch die
Haftpflichtversicherung zu. Die
angefallenen Gerichtskosten sind zur Hälfte zu übernehmen. 2. Die Mittel werden im Haushalt 2007 zur Mängelbeseitigung
auf dem Festplatz Urberach bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: JA Die zu erwartenden Einnahmen durch
Erstattung der Haftpflichtversicherung sowie die darüber hinaus erforderlichen
Mittel zur Schadensbeseitigung müssten im Produkthaushalt 2007 vorgesehen
werden. 10.01.07 Mo |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||