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Vorlage - VO/0008/07  

 
 
Betreff: Festplatz im Stadtteil Urberach
Rechtsstreit Stadt Rödermark / Büro Voigt und Herzig und Gutberlet
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/3 651-55 5509
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
01.02.2007 
6. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
13.02.2007 
8. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Der Magistrat hat in der Sitzung am 4.7.2005 unter TOP 3 folgenden Beschluss gefasst:

 

1. Der Magistrat beschließt, gegen die Architekten Prof. Eberhard Vogt und Franz Herzig und gegen den Künstler Eberhard F. Gutberlet Klage einzureichen.

Die  Stadt Rödermark ist über das Rechtanwaltsbüro Knarr und Knopp, Zimmer, Müller zu vertreten.

Vor der Klageerhebung soll durch die Bevollmächtigten der Stadt mit den gegnerischen Parteien Kontakt aufgenommen werden mit dem Angebot, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

 

 

Der Rechtsanwalt der gegnerischen Parteien, Herr Klaus Roth, Frankfurt, teilt im Schreiben vom 29.11.2006 dem Bevollmächtigten der Stadt Rödermark, Herrn RA Modric, Darmstadt, wie folgt mit:

 

„Namens meiner Mandanten wird zur Vermeidung einer voraussichtlich umfänglichen gerichtlichen Auseinandersetzung und ohne Nachgabe im Recht angeboten, den streitgegenständlichen Schaden durch Zahlung eines Betrages in Höhe von

DM 300.000,00 bzw. 153.387,56 € abzugelten.

 

Der Magistrat empfiehlt, diesem Vergleich zuzustimmen und des Weiteren hinsichtlich der angefallenen Gerichtskosten in Höhe von 24.747,91 € eine Kostenteilung herbei zu führen.

 

Über eine mögliche Teilung der Gerichtskosten ist noch zu verhandeln.“

 

Der Künstler Eberhard F. Gutberlet hat zwischenzeitlich ebenfalls einer außergerichtlichen Einigung zugestimmt. Über die Art der Sanierung des Kunstwerks und die Teilung der Kosten werden die Gremien zeitnah informiert bzw. notwendige Zustimmungen eingeholt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.         Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorgeschlagenen Vergleich im Rahmen des Rechtsstreites wegen der Mängelbeseitigung auf dem Festplatz Urberach gegen das Büro Voigt und Herzig auf Zahlung von DM 300.000,00 bzw. € 153.387,56 durch die Haftpflichtversicherung zu.

            Die angefallenen Gerichtskosten sind zur Hälfte zu übernehmen.

 

2.         Die Mittel werden im Haushalt 2007 zur Mängelbeseitigung auf dem Festplatz Urberach bereitgestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Die zu erwartenden Einnahmen durch Erstattung der Haftpflichtversicherung sowie die darüber hinaus erforderlichen Mittel zur Schadensbeseitigung müssten im Produkthaushalt 2007 vorgesehen werden.

10.01.07 Mo

Anlagen