Bürgerinformationssystem
Die Stadtverordnetenvorsteherin begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass zu der Fortsetzung der Sitzung vom 30.05.2006 bereits mit der Einladung zur Sitzung am 30.05.2006 eingeladen wurde. Sie hebt die Unterbrechung der Sitzung auf und stellt fest, dass der Stadtverordnete Delle Donne verhindert ist an der heutigen Sitzung teilzunehmen.
Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft sodann erneut Tagesordnungspunkt 8 auf.
Die Stadtverordnetenvorsteherin nimmt Bezug auf die Festlegungen des Ältestenrates vom 30.05.2006 wonach eine rechtliche Bewertung der Situation nach der Durchführung der Wahl der ehrenamtlichen Stadträte durch die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Offenbach erfolgen sollte. Die Stadtverordnetenvorsteherin berichtet, dass mit der Kommunalaufsicht am gestrigen 31.05.2006 Kontakt aufgenommen wurde. Die Kommunalaufsicht stellt mit Schreiben vom 31.05.2006 zu der Gesamtproblematik Folgendes fest:
„Die Stimmzettel der gestrigen Wahl wurden von mir gesichtet. Dabei bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei dem einen Stimmzettel um eine zweifelsfrei ungültige Stimme handelt, weil der Wille des Wählers nicht erkennbar ist. Die Enthaltung ist bei Verhältniswahlen als ungültige Stimme zu werten. Vor diesem Hintergrund nehme ich zu der Beratung des Ältestenrates und den damit verbundenen Fragen wie folgt Stellung:
1. Ist der verwendete Stimmzettel überhaupt gültig?
2. Ist die eine Enthaltung bei Ermittlung des Gesamtergebnisses als gültige Stimme zu zählen oder zählt sie als ungültige Stimme und damit überhaupt nicht mit?
3. Ist der mehrfach gekennzeichnete Stimmzettel als gültig zu werten? Wenn ja als Stimme für die Andere Liste/Die Grünen?
Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass nach der Rechtsauskunft der Kommunalaufsicht die am 30.05.2006 vorgenommene Wahl der ehrenamtlichen Stadträte gültig ist. Eine telefonisch eingeholte Stellungnahme des HSGB kommt zu demselben Ergebnis. Sie stellt in der Folge das Wahlergebnis wie folgt fest:
Bei der Wahl am 30.05.2006 wurden 43 Stimmen abgeben.
Gültig waren 41 Stimmen Ungültig waren 2 Stimmen (1 Stimmenthaltung, 1 mehrfach gekennzeichneter Stimmzettel)
Auf den Vorschlag der CDU/FDP entfallen 21 Stimmen. Auf den Vorschlag der AL/Die Grünen entfallen 14 Stimmen. Auf den Vorschlag der SPD entfallen 6 Stimmen.
Damit stellt die Koalition der CDU/FDP vier und die Fraktion Andere Liste/Die Grünen zwei Vertreter. Auf den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion entfällt gemäß der Verteilung kein Vertreter.
Es sind somit gewählt:
1. Adam Franz Schrod (CDU) 2. Thomas Brammer-Türck (FDP) 3. Hans Sulzmann (CDU) 4. Wolfgang Schreiber (CDU) 5. Michael Uhe-Wilhelm (AL/Grüne) 6. Hans-Jürgen Daum (AL/Grüne)
Der Stadtverordnete Stefan Gerl erklärt für seine Fraktion, dass gegen die Bekanntgabe der Gültigkeit des Wahlergebnisses der in der Stadtverordnetenversammlung am 30.05.2006 unter Tagesordnungspunkt 8 durchgeführten Wahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Magistrates die Mitglieder der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen gemäß § 55, Abs. 6 der Hessischen Gemeindeordnung Widerspruch erheben.
Zu diesem Widerspruch, der von allen Mitgliedern der Fraktion unterzeichnet ist und der Stadtverordnetenvorsteherin in schriftlicher Form übergeben wird, erklärt der Stadtverordnete Gerl:
1. Die „ungültige“ Stimme ist als Stimme für den Wahlvorschlag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen zu werten. 2. Die Enthaltungsstimme ist als gültige Stimme zu werten.
3. Die – sowieso umstrittene – Ausnahmevorschrift des § 22 Abs. 4 KWG, wonach der CDU/FDP-Liste ein zusätzlicher Sitz zufallen soll, ist hier nicht anwendbar, weil die CDU/FDP-Liste nicht die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (=23) erhalten hat.
Der Stadtverordnete Gerl stellt für seine Fraktion den Antrag auf die Vereidigung der durch die Stadtverordnetenvorsteherin als gewählte Kandidaten bezeichneten Personen aus Gründen der Rechtssicherheit in der heutigen Sitzung zu verzichten.
Der Stadtverordnete Michael Gensert nimmt für die CDU-Fraktion zu dem Antrag der Anderen Liste/Die Grünen Stellung und weist darauf hin, dass nach den Bestimmungen der HGO über die Wahlanfechtung der Anderen Liste/Die Grünen in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu entscheiden ist. Es wäre allenfalls möglich, diesen Tagesordnungspunkt mit 2/3 Mehrheit auf die heutige Tagesordnung zu nehmen und noch am heutigen Abend zu entscheiden.
In der Folge stellt der Stadtverordnete Michael Gensert den Antrag folgende Feststellungen zu beschließen:
1. Die vorgenommene Wahl der ehrenamtlichen Stadträte ist gültig.
2. Auf den Wahlvorschlag der CDU/FDP entfallen 21 Stimmen.
3. Damit kommt es zu der Sitzverteilung, so wie durch die Stadtverordnetenvorsteherin festgestellt wurde.
4. Die Vereidigung der Stadträte findet am heutigen Abend statt.
Auf Antrag des Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion, Herrn Weber, wird die Sitzung für 5 Minuten unterbrochen. Die Unterbrechung wird um 19.45 Uhr wieder aufgehoben.
Die Stadtverordnetenvorsteherin weist darauf hin, dass nach der durchgeführten Wahl am 30.05.2006 zwischen den Fraktionen eine Übereinkunft dahingehend geschlossen wurde, dass die rechtliche Situation durch die Kommunalaufsicht abschließend geklärt werden sollte. Ein Hinweis der Anderen Liste/Die Grünen-Fraktion über die Absicht, trotz der Bwertung der Kommunalaufsicht, die Wahl anzufechten, lag nicht vor.
In den folgenden Stellungnahmen sprechen sich die Fraktionen dagegen aus, die Anfechtung der Wahl als Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu behandeln.
Nach den Beratungen des Ältestenrates stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Beratungen im Ältestenrat kein Ergebnis hatten. Durch den Ältestenrat wird kein Kompromissvorschlag für die weitere Verfahrensweise unterbreitet.
Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass auf der Grundlage der vorliegenden Anträge der Fraktion Andere Liste/Die Grünen sowie der CDU nunmehr Abstimmung bezüglich der Frage zu erfolgen hat, ob nachdem das Wahlergebnis bereits festgestellt wurde, die Ernennung der ehrenamtlichen Stadträte zu erfolgen hat oder nicht.
Die Stadtverordnetenvorsteherin fordert nunmehr zur Stimmabgabe bezüglich der Frage auf, ob unmittelbar im Anschluss die Vereidigung und Ernennung der ehrenamtlichen Stadträte erfolgen soll.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, FDP Ablehnung: Andere Liste/Die Grünen, SPD Enthaltung: /
Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass damit mit Stimmenmehrheit beschlossen wurde, die Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Stadträte durchzuführen.
Die Stadtverordnetenvorsteherin fordert nunmehr die Gewählten auf, zur Ernennung und Vereidigung vorzutreten.
Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass durch die Gewählten sämtlich die Niederlegung des Mandates als Stadtverordnete erfolgt ist.
Bürgermeister Kern überreicht den neu gewählten Magistratsmitgliedern die Ernennungsurkunden. Sodann verpflichtet die Stadtverordnetenvorsteherin die Gewählten jeweils durch Handschlag und nimmt den Stadträten Hans Sulzmann, Thomas Brammer-Türck, Hans-Jürgen Daum und Wolfgang Schreiber einzeln den Diensteid nach § 72 des Hessischen Beamtengesetzes ab. Bezüglich der Herren Schrod und Uhe-Wilhelm erübrigt sich die Eidesleistung, da sie bereits in der vergangenen Wahlzeit ehrenamtliche Stadträte waren und im Übrigen in ihrer Eigenschaft als Landesbeamte den Diensteid bereits abgelegt haben.
Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass als Nachrücker für die gewählten ehrenamtlichen Magistratsmitglieder an der weiteren Sitzung der Stadtverordnetenversammlung teilnehmen:
Für die CDU-Fraktion Frau Carolin Schrod, Herr Michael Berk
für die FDP-Fraktion Frau Dr. Christa Künneke-Durwen
für die Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen Herr Johannes Birnbaum
Die Stadtverordnetenvorsteherin begrüßt die Genannten und weist sie darauf hin, dass sie verpflichtet sind, an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teilzunehmen. Sie werden um Verschwiegenheit (§ 24 HGO) gebeten und darum ersucht bei einem Widerstreit der Interessen (§ 25 HGO) dies anzuzeigen und bei entsprechend zu behandelnden Punkten an Beratung und Abstimmung nicht teilzunehmen. |
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