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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. ‚September 2004 den Bebauungsplan A 1.4 „Waldacker“ als Satzung. Sie beschließt ferner über die Begründung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom
Das Plangebiet umfasst die bebaute Ortslage des Stadtteiles Waldacker.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, Andere Liste/Die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
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