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Die Abstimmung erfolgt ohne Aussprache. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 121 Abs. 7 HGO fest, dass die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Rödermark im Bereich der „Bereithaltung von Nichtsozialwohnungen“ den Voraussetzungen des § 121 Absatz 1 HGO entspricht. Eine Übertragung dieser Aufgabe an private Dritte erfolgt nicht. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU (10), AL/Die Grünen (10), SPD (5), FWR (3), FDP (3) Ablehnung: ./. Enthaltung: ./.
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