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Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der Neufassung der Satzung wird in §4 Abs. 2 wie folgt geändert: (2) Stellplätze für Personenkraftwagen müssen bei Schräg- und Senkrechtaufstellung mindestens 5,40 m lang und 2,60 m breit sein. Bei Längsaufstellung beträgt die Mindestlänge 6,00 m. Bei Behindertenstellplätzen beträgt die Mindestbreite 3,50 m. 2. Stellplätze für Kleintransporter (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) müssen eine Mindestgröße von 3,00 m x 7,00 m besitzen. Bei Längsaufstellung erhöht sich die Mindestlänge auf 8,50 m. 3. Im Übrigen gilt die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagenverordnung GaV) in der jeweils gültigen Fassung.
4. Die Neufassung der Stellplatzsatzung wird mit den vorstehend genannten Änderungen beschlossen. 5. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zustimmung: FWR (2), FDP (2) Ablehnung: CDU (10), AL/Grüne (11), SPD (3) Enthaltung: ./.
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