Beschlussvorschlag:
- Die von der Stadtverordnetenversammlung am 05. Dezember 2023 verabschiedete Satzung über die Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit wird wie folgt geändert:
Alt: §1, Absatz (2) = Die zulässige Höchstlänge der Leine beträgt 5 Meter. Neu: §1, Absatz (2) = Die zulässige Höchstlänge der Leine beträgt 10 Meter.
- Die Ergebnisse der unter der Vorlagen-Nr. FWR/0341_1/22 von der Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2022 beauftragten Prüfung im Zusammenhang mit der Ausweisung einer oder mehrerer Fläche(n) als ganzjährige Hundefreilaufflächen sind spätestens in der geplanten Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (BUSE) am 26. Juni 2024 vorzustellen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, den Antrag abzulehnen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: SPD
Ablehnung: CDU, AL, FDP, FWR
Enthaltung: