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Auszug - Antrag der SPD-Fraktion: Satzung über die Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit sowie Prüfung zusätzlicher Freilaufflächen/Hundewiese  

 
 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 17
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 25.04.2024 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
SPD/0091/24 Satzung über die Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit sowie Prüfung zusätzlicher Freilaufflächen/Hundewiese
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die von der Stadtverordnetenversammlung am 05. Dezember 2023 verabschiedete Satzung über die Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit wird wie folgt geändert:

Alt: §1, Absatz (2) = Die zulässige Höchstlänge der Leine beträgt 5 Meter. Neu: §1, Absatz (2) = Die zulässige Höchstlänge der Leine betgt 10 Meter.

  1. Die Ergebnisse der unter der Vorlagen-Nr. FWR/0341_1/22 von der Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2022 beauftragten Prüfung im Zusammenhang mit der Ausweisung einer oder mehrerer Fläche(n) als ganzjährige Hundefreilaufflächen sind spätestens in der geplanten Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (BUSE) am 26. Juni 2024 vorzustellen.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, den Antrag abzulehnen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: SPD

Ablehnung: CDU, AL, FDP, FWR

Enthaltung: