Bürgerinformationssystem
Frau Schülner leitet in die Thematik zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 ein.
Sie betont, dass der Doppelhaushalt als genehmigungsfähig angesehen werden kann, auch wenn die Erhöhung der Kreis- und Schulumlage noch nicht eingepreist ist und verweist auf den aktuellen Erlass des Innenministeriums, nach dem die Nichtveranschlagung unbeanstandet bleibt, sofern der Kreishaushalt noch nicht verabschiedet und genehmigt ist. Dies sei vorliegend der Fall.
Eine Erhöhung der Steuern, der Grundsteuer B oder auch der Gewerbesteuer, sei ebenso nicht vorgesehen und somit nicht Bestandteil des Entwurfs.
Ferner betont Frau Schülner, dass alle schriftlich eingereichten Fragen der Fraktionen im vereinbarten Zeitraum schriftlich und weitere Fragen in der Arbeitsgruppe Haushalt, abschließend mündlich beantwortet wurden.
Sie verweist auf die mit der Einladung zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie Änderungslisten der Investitionen und des Ergebnishaushaltes, welche Herr Breustedt im Anschluss vorstellt. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Investitionsprogramm der Stadt Rödermark für den Planungszeitraum 2024 bis 2028. Mögliche Veränderungen aus Änderungslisten und Anträgen fließen in das Investitionsprogramm ein.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, AL Ablehnung: SPD, FWR Enthaltung: FDP
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