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Beschlussvorschlag:
Die in Anlage „Beschlussempfehlungen_231012“ befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Rödermark und somit als Abwägung i.S.d. § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch beschlossen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetensammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung: |
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