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Auszug - A32 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Kapellenstraße"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch  

 
 
21. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:07 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0268/23 A32 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Kapellenstraße";
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschlussvorschlag:

 

Die in AnlageBeschlussempfehlungen_231012“ befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Rödermark und somit als Abwägung i.S.d. § 1  Abs. 7 Baugesetzbuch beschlossen.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetensammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.


Abstimmungsergebnis: 

 

Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR 

Ablehnung: 

Enthaltung: