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Sachverhalt/Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.02.2021 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans A32 „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines ca. 8,0 ha großen Gewerbegebiets geschaffen werden.
Im Zeitraum vom 04.08. bis 12.09.2023 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebeten, zur Planung Stellung zu nehmen.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind in Anlage_01, die der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, einschließlich Erläuterungen sowie Beschlussvorschlägen sind in Anlage_02 dargelegt.
Ergänzung zur Stellungnahme des Kreisausschusses des Kreises Offenbach vom 11.09.2023, Punkt „5./ Zu 5:“ sowie des Naturschutzbundes Deutschland, Gruppe Rödermark e.V. vom 11.09.2023, Punkte „2./ 3. Zu 2 und 3:“: Die Inaussichtstellung einer biotopschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach § 30 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz wurde mit Schreiben vom 25.10.2023 schriftlich beschieden.
Beschlussvorschlag:
Die in Anlage „Beschlussempfehlungen_231012“ befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Rödermark und somit als Abwägung i.S.d. § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen Anlage_Beschlussempfehlungen_231012
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