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Auszug - A32 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Kapellenstraße"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch  

 
 
22. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 08.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0268/23 A32 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Kapellenstraße";
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Julian Adler vom Planungsbüro Fischer, Wettenberg.

Herr Adler gibt einen kurzen Überblick über das Bauleitplanverfahren Gewerbegebiet Kapellenstraße insbesondere zu den Punkten Verkehrsgutachten, Lärmschutz, Artenschutz, Naturschutzrechtlicher Ausgleich, Niederschlagswasser und Wasserversorgung.

Anschließend beantwortet er die Fragen aus dem Gremium.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die in AnlageBeschlussempfehlungen_231012“ befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Rödermark und somit als Abwägung i.S.d. § 1  Abs. 7 Baugesetzbuch beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung: /

Enthaltung:   /