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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneinge-schränktem Bestätigungsvermerk der GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, versehenen Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der kommissarischen Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung.
Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung: |
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