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Vorlage - VO/0226/23  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2022 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Finanzen/Administration   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.09.2023 
20. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
10.10.2023 
17. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Kommunale Betriebe Rödermark JAP 31.12.2022  

 

Sachverhalt:
 

Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) stellt die Stadt-
verordnetenversammlung die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes fest und entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen, nachdem die Betriebskommission gemäß § 7 (3) Nr. 5 EigBGes hierzu Stellung genommen hat.

 

Der Jahresabschluss 2022 wurde vom Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ am 12. Mai 2023 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Firma GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel.

 

Dem Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wurde am 31. Juli 2023 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch die Firma GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erteilt.

 

Nach handelsrechtlicher Betrachtung dürfen interne Leistungen innerhalb der Kommunalen Betriebe nicht ausgewiesen werden. Im Wesentlichen erbringt der Betriebshof interne Leistungen für die Geschäftsfelder Abfall, Abwasser, Badehaus und Gebäudewirtschaft. Diese betrugen in 2022 insgesamt EUR 399.016,36.

 

Die kommissarische Betriebsleitung empfiehlt den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder wie folgt zu verwenden:

 

 

 

  

Euro

 

Geschäftsfeld Abfall

Gewinn

466.731,45

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser

Gewinn

19.644,72

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus

Verlust

-515.806,24

Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof

Verlust

-562.006,88

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld

Gebäudewirtschaft

 

Gewinn

 

30.223,54

 

Zuführung zu der Rücklage

 

Jahresverlust

-561.213,41

 

 

 

 

 

  


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneinge-schränktem Bestätigungsvermerk der GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, versehenen Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der kommissarischen Betriebsleitung r das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung.

 

Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:

 

  

Euro

 

Geschäftsfeld Abfall

Gewinn

466.731,45

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser

Gewinn

19.644,72

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus

Verlust

-515.806,24

Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof

Verlust

-562.006,88

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld

Gebäudewirtschaft

 

Gewinn

 

30.223,54

 

Zuführung zu der Rücklage

 

Jahresverlust

-561.213,41

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja / Nein

 

 


Anlagen

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2022 (GBZ Revisions und Treuhand AG)

-> Online Einsichtnahme erbeten (Bürgerinformationssystem Allris)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kommunale Betriebe Rödermark JAP 31.12.2022 (2720 KB)