Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, vor der Sommerpause 2023 einen umfassenden Bericht nebst begleitendem Handlungs- und Entwicklungskonzept zu den nachstehenden Fragestellungen vorzulegen:
1) Mit welchen Energieträgern werden die städtischen Gebäude aktuell beheizt? 2) Gibt es städtische Gebäude, bei denen noch im laufenden Jahr 2023 ein Heizungstausch bevorsteht? Mit welchem Energieträger funktionieren die neuen Heizungen? 3) Welche städtischen Liegenschaften sind prinzipiell wärmepumpentauglich, bei welchen städtischen Liegenschaften ist der Einbau einer Wärmepumpe aus technischen Gründen unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht tragbar? 4) Gibt es für alle städtischen Liegenschaften Beheizungsmöglichkeiten, die den Vorgaben des aktuellen Gesetzentwurfs entsprechen? Falls nein: Welche Pläne der zukünftigen Beheizung dieser Gebäude hat die Stadt? 5) Wie hoch ist der Investitionsbedarf nach heutigem Stand, um alle städtischen Gebäude klimaneutral beheizen zu können?
Es besteht noch Beratungsbedarf innerhalb der Fraktionen, daher erfolgt keine Beschlussempfehlung.
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