Bürgerinformationssystem

Auszug - Rückerstattung Kostenbeiträge Kitas mit eingeschränkter Öffnungszeit wegen Personalmangel  

 
 
19. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.07.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark
VO/0172/23 Rückerstattung Kostenbeiträge Kitas mit eingeschränkter Öffnungszeit wegen Personalmangel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kinder   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die rückwirkende anteilige Rückerstattung an die Familien der Kitas „An der Rodau“, „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“. Es handelt sich um den Differenzbetrag des Kostenbeitrags zwischen einem Ganztagsplatz und einem Zweidrittelplatz. Betroffen sind hiervon ausschließlich Familien, die in diesen Einrichtungen einen Ganztagsplatz (U3/Ü3) gebucht haben.

 

Entsprechend der Satzungsänderung, bleiben die ersten vier Wochen der reduzierten Betreuungszeiten für die Rückerstattung unberücksichtigt. Deshalb gelten folgende Zeiträume für die Rückerstattung:

 

r die Kita „An der Rodau“ ab dem 13.01.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung.

 

r die Kitas „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“ ab dem 06.03.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung.

 

r die Zeit ab in Kraft treten der Satzungsänderung ist diese die rechtliche Grundlage für die zukünftigen Rückerstattungen.

 

Der Haupt-, Finanz-, und Wirtschaftsförderungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur an.

 

 


Abstimmungsergebnis: 

 

Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR 

Ablehnung: 

Enthaltung: