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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die rückwirkende anteilige Rückerstattung an die Familien der Kitas „An der Rodau“, „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“. Es handelt sich um den Differenzbetrag des Kostenbeitrags zwischen einem Ganztagsplatz und einem Zweidrittelplatz. Betroffen sind hiervon ausschließlich Familien, die in diesen Einrichtungen einen Ganztagsplatz (U3/Ü3) gebucht haben.
Entsprechend der Satzungsänderung, bleiben die ersten vier Wochen der reduzierten Betreuungszeiten für die Rückerstattung unberücksichtigt. Deshalb gelten folgende Zeiträume für die Rückerstattung:
Für die Kita „An der Rodau“ ab dem 13.01.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung.
Für die Kitas „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“ ab dem 06.03.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung.
Für die Zeit ab in Kraft treten der Satzungsänderung ist diese die rechtliche Grundlage für die zukünftigen Rückerstattungen.
Der Haupt-, Finanz-, und Wirtschaftsförderungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur an.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung: |
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