Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Die Baulandumlegung für das Industrie- und Gewerbegebiet „Am Hainchesbuckel“ gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2023 (BGBl. I S. 6) wird angeordnet.
Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens wird der Magistrat als Umlegungsstelle beauftragt.
Der Haupt-, Finanz-, und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||