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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:
Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Rödermark (Hundesteuersatzung) wird wie nachstehend geändert und ergänzt:
§ 7 Steuerbefreiungen (2) d) Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten sowie Hunde, die für den Einsatz im Rettungs- und Katastrophendienst vorgesehen sind, soweit ihre Eignung für diesen Zweck nachgewiesen wird.
Es besteht noch Beratungsbedarf, daher erfolgt keine Beschlussempfehlung.
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