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Die Abstimmung erfolgt unter TO A. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 02. Dezember 2022 versehenen Gesamtabschluss 2021 gemäß § 114 HGO fest.
Die Entscheidung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2021 erfolgte. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (10), SPD (4), FWR (4), FDP (3) Ablehnung: / Enthaltung: /
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