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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 26. August 2022 versehenen Jahresabschluss 2021 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Der Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung: |
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