Bürgerinformationssystem
Berichtsantrag:
- Wie viele Exemplare der Unterlagen zu den Stadtverordneten-Versammlungen und Ausschusssitzungen werden von der Verwaltung ausgedruckt und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt? (vielleicht ist digital billiger – incl. IPad o.ä.) - Wie weit ist die Bereitstellung der angesprochenen Dienste durch ekom21 vorangeschritten? - Mit welchen Diensten kann der Bürger ab Januar 2023 konkret rechnen? - Inwieweit wurde die für den Sommer 2022 angekündigte “Digitalisierungsstrategie” erarbeitet und wo ist diese ggf. einsehbar? - Welche Resultate hat die angekündigte “Prüfung für Alternativen zu civento” ergeben? Wurden in diesem Zusammenhang bereits konkrete Angebote anderer Dienstleister in Auftrag gegeben? - Warum ist der angegebene link zur Darstellung des aktuellen Umsetzungsstatus nicht erreichbar? (https://roedermark.de/leben-in-roedermark/buergerservice/onlinedienste/) - Wie viele EfA-Leistungen sind identifiziert worden, dass sie von der Kommune angeboten werden müssen, seien es Bundes-/ Landesleistungen, welche an die Kommune delegiert wurden, oder Leistungen welche von der Kommune bereitgestellt werden müssen?
Während der Corona-Pandemie sind etliche Mitarbeiter der Stadt Rödermark ihrer Arbeit im Homeoffice nachgegangen. Wahrscheinlich sind nach Aufhebung der allermeisten „Corona-Maßnahmen“ manche Homeoffice Zeiten wieder reduziert worden. Es gibt jedoch viele Argumente für die Schaffung von Homeoffice für bestimmte Mitarbeitergruppen. Für die Arbeitnehmer reduzieren sich Fahrzeiten und damit auch weniger CO2 Produktion. Die Verwaltung könnte möglicherweise Büroflächen einsparen (Sharing-Plätze), usw.
- Wie viele Arbeitsplätze könnten ins Homeoffice verlegt werden - Wie viele werden aktuell tatsächlich genutzt - Erweiterungsmöglichkeiten - Welche Nutzung sieht der Magistrat für die durch Home Office-Nutzung freiwerdenden Flächen vor? - Strategie zur Förderung Home Office durch Magistrat
Herr Ritter beantwortet den Berichtsantrag, indem er die schriftliche Beantwortung zusagt. Der Antragsteller stimmt einer schriftlichen Beantwortung zu.
Es erfolgt keine Beschlussempfehlung.
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