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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, versehenen Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung.
Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:
Der Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen. Der Tagesordnungspunkt 7 soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung unter TO A abgestimmt werden. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung: |
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