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Auszug - A48 Bebauungsplan "Südlich des Alten Seewegs"; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch   

 
 
12. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.07.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark
VO/0182/22 A48 Bebauungsplan "Südlich des Alten Seewegs";
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/611-701
Federführend:Stadtplanung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 werden zusammen aufgerufen.
 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), den Bebauungsplan A48 „dlich des Alten Seewegs“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf vom 20.06.2022 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 2, Flurstücke 267/1, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 272/1, 273/1, 274/1, 370/1, 371/1, 372/1, 373 (tlw.), 392 (tlw.), 393/1, 572, 575 (tlw.) sowie 674.

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

Herr Bürgermeister Rotter beantwortet die im BUSE offen gebliebenen Fragen.

 

Es besteht Einigkeit darüber, dass die Vorlage in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, durch eine Tischvorlage, ergänzt werden soll.
 


Abstimmungsergebnis: 

 

Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR 

Ablehnung: 

Enthaltung: