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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes/ Vorhaben- und Erschließungsplan A 31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).
Grundlage dieses Beschlusses sind der Entwurf vom März 2022 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sowie der Naturschutzvereinigungen.
Die Flächen des Geltungsbereichs liegen im Norden von Ober-Roden unmittelbar an der Kappellenstraße und westlich des Friedhofes. Das Plangebiet umfasst die in der Gemarkung Ober-Roden Flur 7 gelegenen Flurstücke Nr. 4/2 (teilweise).4/4, 5/2, 6/1, 7, 8, 158/1 (teilweise), 165/1 (teilweise), 166 (teilweise), 193 (teilweise) sowie 284 (teilweise).
Die genaue Abgrenzung des Plangebiets kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Kataster mit Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplane; Datengrundlage der amtlichen Katasterdaten der Geodaten/ des Geodatenservers der HLBG (Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation)
Beabsichtigte Planung
Ziel der Planung ist die Realisierung eines gemischten Quartiers mit vorwiegend Wohnbebauung und Gewerbe. Bei Realisierung der Wohnbebauung soll auch ein Anteil von sozialem Wohnungsbau bzw. sozial- und gemeinwohlorientierte Wohnungen und Einrichtungen ausreichend berücksichtigt werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 31.1.“Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan A 11.2 „Am Friedhof“ in allen seinen Festsetzungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: SPD |
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