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Auszug - A31.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Urbanes Gebiet Kapellenstraße"; Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch   

 
 
11. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark
VO/0116/22 A31.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Urbanes Gebiet Kapellenstraße";
Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes/ Vorhaben- und Erschließungsplan A 31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).

 

Grundlage dieses Beschlusses sind der Entwurf vom März 2022 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sowie der Naturschutzvereinigungen.

 

Die Flächen des Geltungsbereichs liegen im Norden von Ober-Roden unmittelbar an der Kappellenstraße und westlich des Friedhofes. Das Plangebiet umfasst die in der Gemarkung Ober-Roden Flur 7 gelegenen Flurstücke Nr. 4/2 (teilweise).4/4, 5/2, 6/1, 7, 8, 158/1 (teilweise), 165/1 (teilweise), 166 (teilweise), 193 (teilweise) sowie 284 (teilweise). 

 

Die genaue Abgrenzung des Plangebiets kann der nachfolgenden Karte entnommen

werden.

 

Kataster mit Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplane; Datengrundlage der amtlichen Katasterdaten der Geodaten/ des Geodatenservers der HLBG (Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation)

 

Beabsichtigte Planung

 

Ziel der Planung ist die Realisierung eines gemischten Quartiers mit vorwiegend Wohnbebauung und Gewerbe. Bei Realisierung der Wohnbebauung soll auch ein Anteil von sozialem Wohnungsbau bzw. sozial- und gemeinwohlorientierte Wohnungen und Einrichtungen ausreichend berücksichtigt werden.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 31.1.“Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan A 11.2 „Am Friedhof“ in allen seinen Festsetzungen.

 

Auf das einstimmig zustimmende Ergebnis des Ausschusses Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (Enthaltung der SPD) wird verwiesen.

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss an.


Abstimmungsergebnis: 

 

Zustimmung: 

Ablehnung: 

Enthaltung: