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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen gemäß der in der Anlage „Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen“ vom 24.03.2022 gemäß den dort dargestellten Beschlussvorschlägen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss an. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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