Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
I. Liegenschaft „Jägerhaus“ (Dieburger Straße 21)
Im Umgang mit der bestehenden Bausubstanz des „Jägerhauses“ soll einem zukünftigen Investor ein großer Spielraum eingeräumt werden:
II. Liegenschaft „ehem. Feuerwehrhaus“
Das ehemalige Feuerwehrhaus soll in ein multifunktional nutzbares Gebäude umgewandelt werden:
Es ist eine starke baulich-räumliche Verbindung zu dem benachbarten Bibliotheksgebäude zu schaffen. Hierfür, sowie für geeignete Nutzungen, ist die „Huther-Planung“ zugrunde zu legen.
III. Freiflächen zwischen dem ehem. Feuerwehrgebäude sowie der Volksbank
Die Freifläche zwischen dem ehemaligen Feuerwehrhaus und dem Gebäude der Volksbank soll in eine flexibel nutzbare öffentliche Platzfläche umgestaltet werden. Ein Bezug zu der Nutzung des ehemaligen Feuerwehrhauses ist herzustellen. Ersatz für die Stellplätze der Volksbank sind auf den Grundstücken Dieburger Straße 29/ 31 zu schaffen. Der Magistrat wird beauftragt, mit der Eigentümerin in entsprechende Gespräche – mit dem Ziel eines Flächentauschs (Dieburger Straße 29/ 31) – einzusteigen.
IV. Liegenschaften „Dieburger Straße 29/ 31“
Die Gebäude Dieburger Straße 29/ 31 sollen niedergelegt werden. Die Zufahrt zur Kulturhalle ist zu verbreitern. Vor allem für Fußgänger ist eine verkehrssichere Zuwegung herzustellen. Auf der Fläche sollen Stellplätze, insbesondere als Ersatz für die durch den angestrebten Flächentausch mit der Volksbank entfallenden Stellplätze, geschaffen werden. Die Parkplatzfläche ist einzugrünen. Langfristig ist eine Erweiterung der Tiefgarage der Kulturhalle anzustreben. Dadurch werden neue Nutzungsoptionen für die (oberirdische) Fläche eröffnet.
V. Verkehrsführung innerhalb des „funktionalen Ortskerns“
Der Abschnitt der Trinkbrunnenstraße im Bereich des Rathausplatzes wird zugunsten der Belebung und Bespielung des Rathausplatzes (Außengastronomie) geschlossen. Der Bereich der Trinkbrunnenstraße zwischen Rathausplatz und Trinkbornschule wird für den Zweirichtungsverkehr freigegeben. Der Einrichtungsverkehr in der Trinkbrunnenstraße im Bereich der Trinkbornschule in Richtung Rilkestraße wird beibehalten. Im Falle der temporären Sperrung des Abschnitts der Dieburger Straße im Bereich des ehemaligen Feuerwehrhauses (z.B. für Feste) soll die Trinkbrunnenstraße im Bereich des Rathausplatzes für den Verkehr geöffnet werden können.
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