Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Die Punkte 1. – 3. Des Ursprungsantrages werden ersetzt durch:
Der Magistrat wird beauftragt:
1. Ein auf die örtlichen Verhältnisse zugeschnittenes Fuß- und Radverkehrskonzept von einem qualifizierten Planungsbüro erstellen zu lassen. 2. Kurzfristig zu planende Maßnahmen eigenverantwortlich zu prüfen und umzusetzen. 3. Für beide Maßnahmen geeignete Förderprogramme von Land und Bund zu nutzen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.
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