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Auszug - Antrag der FDP-Fraktion: Bestandsaufnahme energetischer und klimaschutztechnischer Zustand der städtischen Gebäude  

 
 
8. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 27.01.2022 Status: öffentlich
Zeit: 20:15 - 22:37 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Microsoft Teams
Ort:
Zusatz: www.roedermark.de/teams
FDP/0299/21 Bestandsaufnahme energetischer und klimaschutztechnischer Zustand der städtischen Gebäude
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, mit Blick auf die Themen Klimarelevanz, Energieeffizienz sowie Nachhaltigkeit im 1. Halbjahr 2022 für sämtliche Gebäude und Liegenschaften der Stadt Rödermark (inklusive KBR) eine aktuelle, umfassende Bestandsaufnahme und Zustandsanalyse mitsamt -bewertung bzgl. ihres energetischen Status und ihres Potenzials für weitere klimarelevante Maßnahmen vorzulegen. Die Bestandsaufnahme soll für jedes städtische Gebäude einzeln vorgenommen werden und soll unter anderem die nachstehend genannten Aspekte/Kriterien enthalten:

 

1) Außendämmung der Gebäude

2) Zwischen- und Dachdämmung der Gebäude

3) Art der Heizanlage (Öl, Gas, Fernwärme, Pellets, etc.)

4) Alter der Heizanlage

5) Art und Alter der Heizkörper

6) Alter und Art der Verglasung der Fenster

7) Primärenergieverbrauch des Gebäudes nach Energieausweis

8) Photovoltaikanlage vorhanden oder möglich1

9) Warmwassergewinnung durch Solarthermie vorhanden oder möglich

10) Dachbegrünung vorhanden oder möglich

11) Wärmepumpe vorhanden oder möglich

12) Sind bis 2025 Investitionen in die energetische Sanierung geplant?

13) Welche darüberhinausgehenden klimaschutztechnischen Sanierungen wären sinnvoll, scheitern aber an nicht vorhandenen Finanz- und/oder Fördermitteln?

 

Es besteht noch Beratungsbedarf.

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht daher keine Beschlussempfehlung aus.

 

 

1glich” im Sinne der Punkte 8-11 ist in diesem Zusammenhang als: “sowohl baulich und technisch darstellbar sowie auch wirtschaftlich zumindest langfristig sinnvoll” zu verstehen.