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Die Abstimmung erfolgt ohne Aussprache.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
1. die Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung - 2. Änderung - gemäß dem beigefügten Entwurf.
2. die Anzahl der Stadtverordnetenversammlungen ab dem Jahr 2022 auf die gesetzliche Mindestanzahl von 6 Stadtverordnetenversammlungen zu reduzieren.
3. die auf Basis des § 36 a Abs. 4 HGO gewährten Fraktionsmittel ab dem Jahr 2022 auf einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 1.200 € je Fraktion festzulegen. Die Gewährung eines zusätzlichen Pro-Kopf-Betrages wird eingestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU (12), AL/Die Grüne (10), SPD (4), FWR (3), FDP (3) Ablehnung: / Enthaltung: / |
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