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Beschlussvorschlag:
Die Neukalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2020 bis 2022 wurde von der Betriebskommission zur Kenntnis genommen. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Abfallgebühren entsprechend der Kalkulation für den Zeitraum 2020 bis 2022 anzupassen.
Folgende Abfall-Gebührensätze werden ab dem 01.01.2021 festgesetzt:
Grundgebühren gem. § 13 Abs. 2 AbfS (enthält u.a. 13 Leerungen des Restabfallgefäßes)
Leistungsgebühren gem. § 13 Abs. 3 a AbfS (jede zusätzliche Leerung des Restabfallgefäßes)
Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 3 b AbfS)
Der beigefügte Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Rödermark (Abfallsatzung – AbfS) -2. Änderung – wird beschlossen.
Die Beschlussfassung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung soll ohne Aussprache erfolgen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung:/ Enthaltung:/ |
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